40 Franken schulden bei kumpel?
Hi was passiert wenn ich in der Schweiz 40fr Schulden bei einem Kumpel hab? Also rechtmäßig was kann er da machen?
3 Antworten
Du solltest Dir erstmal bewusst machen, dass es Deinerseits eigentlich selbstverständlich und Ehrensache sein sollte, Deinem Kumpel diese sFr. 40.- zurückzuzahlen.
Was das Rechtliche betrifft: Du kannst (zivilrechtlich) durchaus in Anspruch genommen werden, auch wenn Du noch nicht volljährig bist.
Wenn Du die 40.- tatsächlich nicht hast, rede doch mit Deinen Eltern: Bitte sie um einen Vorschuss und/oder biete ihnen an, diese 40.- Zuhause abzuarbeiten (im Haushalt, Garten o.ä.).
Eine weitere Option wäre/ist, mit Deinem Kumpel zu sprechen, ihm eine Ratenzahlung anzubieten und diese selbstverständlich auch einzuhalten.
Rede doch einfach mal mit ihm - Ihr seid befreundet, da solltet Ihr doch fähig sein, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Da er Dir das Geld geliehen hat, ist es eine zivilrechtliche und keine strafrechtliche Angelegenheit. Sollte er tatsächlich zur Polizei gehen, wird der zuständige Polizist ihm dies auch erklären.
Versuche doch mal einen kleinen Nebenjob zu finden; zB rasenmähen, Zeitungen austragen, älteren Leuten den Einkauf nach Hause tragen, Autos waschen usw. Du kannst auch bei Migros, Lidl, Aldi etc, anfragen, ob Du in Deiner Freizeit einige Stunden bei ihnen arbeiten kannst. So könntest Du etwas Geld verdienen und damit Stück für Stück Deine Schulden begleichen.
Sali
Grundsätzlich könnte der ein Betreibungsverfahren machen, welches an Deine Eltern geht da Du noch minderjährig bist. Er muss dabei die Kosten vorschiessen. Seine Eltern können darauf hin einen Rechtsvorschlag machen und er müsste an der Richter gelangen. Da vermutlich kein Kreditvertrag vorliegt, hat er Pech gehabt und kann den Betrag abschreiben.
Was er jedoch machen kann, ist Dich so schnell wie möglich aus Deinem Bekanntenkreis zu entfernen und den anderen Kumpels sagen, dass Du Verpflichtungen nicht einhälst.
Von mir müssen solche unzuverlässigen Kumpels jedenfalls nichts mehr von mehr wollen. Da ist nicht nur das Geld abgeschrieben, sondern auch der Kumpel.
Tellensohn
Ein Vertrag auf dem Du dafür unterschreibst, dass Du die 40 Franken von ihm ausgelehnt hast. Diese Bestätigung muss von Dir unterschrieben sein und gilt dann als Beweis.
Also es wurde auf WhatsApp vereinbart und über app überwiesen
Er kann die auch in der Schweiz rechtssicher bei Dir einfordern oder einklagen.
Also ich bin unter 18 spielt das 1 Rolle? Ausserdem habe ich das Geld nicht
Also ich bin unter 18 spielt das 1 Rolle?
Irrelevant.
Ausserdem habe ich das Geld nicht
Du wärst die letzte Zeit mein "Kumpel" gewesen.
Ja das würde ich ja auch machen hätte meine Familie das Geld aber was passiert mit mir wenn er zur Polizei geht?