3 Nachmieter wurden abgelehnt?
Hallo guten Tag,
so, wir haben eine Gewerbefläche einen Jahrs Vertrag noch.
Wie ihr bereits wisst sind kaum bis gar keine Umsätze im stationären Handel.
Wir haben unseren Vermieter 3 mögliche Nachmieter vorgestellt in dieser Zeit.
Alle möchten die Miete, aber nicht akzeptierten (900 €).
Sie möchten 600€ zahlen mehr nicht evtl. Eine Umsatzmiete.
So nun, lehnt unser Vermieter alle drei Nachmieter ab und wir gehen in einer möglichen Insolvenz...
Unser Anwalt meinte, nach Ablehnung von 3 Mietern, darf er dies nicht.
Ich weiß nicht, weißt jemand wie die Rechtslage da ist?
Weil ist für Ihn ja auch blöd, sonst kommt es zur einer Insolvenz und zu einem leerstand.
6 Antworten
Ihr habt keine echten nachmieter gestellt... denn die von euch eingebrachten Kandidaten hätten die Miete nicht akzeptiert... warum sollte der Vermieter die dann akzeptieren?
und wenn ihr in die Insolvenz geht, ist er euer Gläubiger u d wird sich an eurer insolvenzmasse festhalten
Dein Vermieter muss keinesfalls einen Nachmieter akzeptieren, der 300 EUR weniger zahlt.
Stell Dir vor Du verdienst bei deinem Chef 1800 EUR Lohn und hast 1 Jahr Kündigungsfrist vereinbart. Jetzt sagt der "ich kündige trotzdem sofort, hier sind drei andere AG die 1/3 weniger zahlen, Das müssen Sie akzeptieren."
Frage Deinen Vermieter ob du untervermieten darfst. Dann vermietest Du halt mit Verlust weiter. 300 EUR Verlust sind immer noch besser als 900 EUR für Leerstand zu zahlen.
Du hattest einen Gewerbemietvertrag. Dieser hat nichts mit dem Wohnungsmietrecht zu tun, was bedeutet, dass alle Paragraphen, die sich auf die Anmietung von Wohnungen beziehen und auch alle Gerichtsurteile, die sich auf Wohnungen beziehen, nichts mit Gewerbemietverträgen zu tun haben.
Bei Gewerbemietverträgen herrscht viel größere Freiheit in der Vertragsgestaltung. Steht in Deinem Mietvertrag nichts darüber, dass Du mit der Stellung von Nachmietern auch vorzeitig aus dem Mietvertrag raus kommst, hast Du in der Tat auf diesem Weg keine Chance.
In diesen Zeiten ist es auch so, dass Gewerbemieten, insbesondere Ladenmieten wohl stark zurück gegangen sind, denn wer will schon gerne einen Laden eröffnen, wenn wegen Corona die Menschen immer noch nur sehr ungern einkaufen gehen.
Dein Vermieter hat den Vorteil, dass Du ihm irgendwann die 900 € monatlich für 1 Jahr zugesagt hast und darauf kann er sich berufen und erst danach oder zum Ende Deines Mietverhältnisses hin, muss er sich neu orientieren.
Wenn Insolvenz droht, ist es erst recht gut für ihn, wenn er an dem Mietverhältnis festhält, denn je höher der Forderungsausfall, um so höher ist seine Quote, wenn es irgendwann mal zu einer Verteilung einer evtl. noch vorhandenen Masse kommt.
Achtung: Wenn nur wenn Deine Insolvenz nachweislich auf Corona zurück zu führen ist, hast du noch Zeit bis Anfang Oktober, um Insolvenz anzumelden. Wenn Du aber schon vorher keinen nennenswerten Umsatz hattest, musst Du wohl schon längst zu Gericht und wenn Du das nicht getan hast, besteht womöglich die Straftat der Insolvenzverschleppung. Wenn Du also derzeit weder in der Lage bist, die Miete zu bezahlen, noch sonstige Rechnungen, bist Du insolent und musst zum Gericht.
Chance bei Insolenz: Ein Insolvenzverwalter kann Verträge über Dauerschuldverhältnisse, wie z. B. den Mietvertrag für die Geschäftsräume sofort kündigen.
Für Euren Vermieter würde das tatsächlich sofortigen Leerstand und den wohl dauerhaften Ausfall der Miete bedeuten. Evtl. müsste er sogar Mietzahlungen, die Du in den letzten Monaten noch geleistet hast, wieder zurück erstatten.
Aber er könnte dann sofort seine Gewerberäume zu einem noch erzielbaren Betrag weiter vermieten.
Wichtig: Sucht Euch einen Anwalt, der wirklich was von Insolvenzrecht versteht.
Der Vermieter geht nicht davon aus, dass Du in Insolvenz gehst und hofft vermutlich sehr, dass das nicht notwendig sein wird.
Im Falle einer Insolvenz läuft er Gefahr, dass er Mieten aus den vergangenen Monaten, die er vielleicht noch erhalten hat, wieder zurück zahlen muss.
Die Gefahr besteht insbesondere dann, wenn er mit Dir aufgrund Deiner Zahlungsprobleme eine niedrigere Miete verhandelt. In dem Fall würde man ihm unterstellen, dass er von Deinen Zahlungsproblemen wusste.
Aber Achtung: Solltest Du jetzt die Miete nicht bezahlen und ihm mitteilen, dass er aufgrund der derzeitigen Situation auch nicht damit rechnen darf, in den nächsten Monaten was zu bekommen, kann bzw. muss er selbst Insolvenz für Dich beantragen. Hier ist das Recht alles andere als einfach und viele Fallstricke lauern.
Er muss wahrscheinlich nicht, aber er könnte. Jeder der von einem Schuldner kein Geld bekommt und feststellt, dass auch keine Aussicht darauf besteht, kann theoretisch für ihn ein Insolvenzverfahren beantragen. Das kann zwar ganz schön gemein sein, aber wenn man jemanden gar nicht mehr mag...
Wegen ein Jahr Vertrag Insolvenz ist wirklich schade, wenn man sich bedenkt ein Nachmieter würde in dieser Zeit die Fläche nehmen.
Gewerbeflächen werden auf lange Sicht nicht mehr weiter funktionieren und das zu recht.
Das Modell mit teueren Mieten ist vorbei.
Wenn Du mit Gewerbeimmobilien vor allem Läden meinst, könntest Du recht haben. Da sieht es wirklich überall ziemlich schlecht aus.
Aber andererseits: Als Du die Flächen angemietet hast, waren sie Dir offenbar nicht zu teuer und dafür, dass Dein Geschäft schon vor Corona nicht anlief, kann Dein Vermieter auch nichts.
Das ist doch nicht wirtschaftlich, was die Vermieter machen.
Es ist in dem Moment wirtschaftlich, wo sie jemanden finden, der eine bestimmte Mindestmiete bezahlt.
Zu günstig zu vermieten kann am Ende mehr Aufwand und Kosten verursachen, als man dabei gewinnt:
Dennoch Zahlungsausfälle möglich
Schlechte Mieter, die nicht auf die Immobilie achten
Mieter, die an jeder Kleinigkeit rum meckern, obwohl sie keine nennenswerte Miete zahlen
uvm.
Unter einer bestimmten Schwelle also lieber leer stehen lassen und auf den "richtigen" Mieter warten.
Bei uns ist es so: In jeden leeren Laden zieht in kurzer Zeit entweder ein Friseur bzw. Friseurin ein oder ein Nagelstudio oder Kosmetikstudio oder Cafè. Weiterhin beliebt: Fußpflege, Pflegedienst, Versicherungsagenturen. In einem Fall ein Windel- und Rollatordienst für das nahe gelegene Pflegeheim und die anderen Pflegedienste, sowie alten Menschen und deren Angehörige ständig vorbei kommen.
Zugemacht haben hingegen: Metzgereien, Boutiquen, Shisha-Laden, Koffergeschäft, Schreibwarengeschäft, Sportgeschäft, Küchenstudio, Elektrogeschäft. Schaut man genauer hin, bemerkt man:
Alles, was durch die großen Supermärkte, Klamottendiscounter, Amazon, Zalando etc. gut ersetzt werden kann, hält sich nicht lange. Die handwerklichen Geschäfte, wie die genannten Gesundheits-, Pflege-, Körperpflegeläden, sowie häufig auch Cafès können sich anscheinend auch in größerer Zahl gut halten.
Für einen Vermieter bedeutet das, dass er eigentlich nur in diesen Bereichen nach Mietern suchen müßte.
Unser Anwalt meinte, nach Ablehnung von 3 Mietern, darf er dies nicht.
Der Vermieter muss einen Nachmieter nicht akzeptieren, den 1. nicht, den 3. auch nicht, den 300. auch nicht.
Und Nachmieter, die die Miete nicht zahlen wollen, sind auch keine.
Noch herrscht Vertragsfreiheit.
Es stellt ich die Frage, ob Dein Anwalt im Verlauf seines Studiums zumeist an Studienfeten oder Studienveranstaltungen teilgenommen haben mag. Ich mutmaße ersteres.....
Alle Feiern hat er mit Sicherheit mit gemacht. Auch die Kokspartys nicht verpasst..
Unser Anwalt meinte, nach Ablehnung von 3 Mietern, darf er dies nicht.
Dann solltest Du Dir einen Anwalt suchen, der auch tatsächlich Jura studiert hat.
Ja grad das verstehe ich ja nicht. Wenn ein insolvenzverwalter den Vertrag kündigen kann und wir Ihnen sagen hier Nachmieter oder reduziere die Miete...
wieso nimmst man einen totalen Mietausfall und einen potenziellen Leerstand Im Kauf?
Das ist ja von Vermieter ja auch nicht wirtschaftlich...