2 rote Ampeln überfahren, welche Strafe droht?

4 Antworten

Soll haben,wenn es keine objektiven Beweise gibt,legst Du Widerspruch ein,läßt es auf eine Gerichtsverhandlung nach dem Bußgeldbescheid ankommen.

Objektive Beweise einen Rotlichtsünder zu überführen und mit Geldbuße / Fahrverbot zu belegen sind.:Geeichte Meßeinrichtung,mehr als eine Sekunde Rotlicht,qualifizierter Rotlichtverstoß durch völliges Überfahren der Kreuzung und nicht ein Stop nur nach der Haltelinie.

Ein anderes Beweisverfahren wäre,Positionierung von mindestens zwei ! Personen

an der Ampelkreuzung wo die Ampel,die Haltelinie und die Kreuzung direkt (nicht aus der entfernten Perspektive,Streifenwagen,etc.) eingesehen und ständig per Augenschein überwacht werden.( OLG Urteil,sinngemäß)

Verlierst Du den Prozeß,was eher unwahrscheinlich wäre,wenn Du einen guten Anwalt nimmst,wäre Fahrverbot und Nachschulung obligatorisch.

Wenn noch Vorsatz anstelle Fahrlässigkeit ( 2 Mal ) unterstellt würde,könnte eine Verkehrsstraftat in Frage kommen.( selten,aber möglich)

Ampel bei rot überfahren, rot bereits mehr als eine Sekunde 200 € Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg.

Das kannst Du alles bei Google nachlesen da gibt es ein riesen Bußgeldkatalog.

Und bei Probezeit hast Du ganz schlechte Karten, Führerschein erstmal weg und dann darfst Du den sogenannten Idiotentest machen.

fettkopf123 
Fragesteller
 20.10.2019, 17:53

Da stehen aber 2 verschiedene Sachen drin. Zum Einen dass ein 2.A-Verstoß heißt dass der Schein weg ist und zum Anderen, dass ein 2. Vergehen vor Abschluss des AFS nicht mit weiteren Maßnahmen bestraft wird.

1
Rutscherlebnis  20.10.2019, 18:20
@fettkopf123

Gehe bitte zum Anwalt! Nur nach der Akteneinsicht wird er Dich adäquat vertreten können.Das lohnt sich,weil die Folgen für Dich so hoch (und teuer ,neue Fahrerlaubnis machen) sind,das hier keine Risikoabschätzung erfolgen muss.Wenn die Beweislage nur durch einen Streifenwagen vor,hinter oder neben Dir entstanden sein sollte,hält das der gerichtlichen Tatsachenbeweisprüfung im Regelfalle nicht stand.Die bestehenden OLG Urteile können als Rechtsgrundlage herangezogen werden.

1