Was kostet es eine 125er (A1) elektronisch zu "entdrosseln"?
Hi, Ich habe eine KTM Rc 125 die ganz regulär 15 PS hat und ca. 130 KM/h fährt. Ich will sie aber gerne aufmachen und hab gehört, dass man da was mit der Elektronik machen lassen kann. Weiß hier jemand wie viel das ungefähr kostet und wie viel PS sie danach hat? Danke für eure Hilfe LG Marc
8 Antworten
wenn sie ganz regulär nur 15ps hat, dann ist da nichts gedrosselt und man kann da auch nichts "auf machen".
deine maschine wurde für 15 ps konzipiert und gebaut. da ist nicht viel zu holen. durch entdrosseln sowieso nicht und durch tuning auch nicht viel. selbst wenns 20% sind, bei 15ps sind das dann 3ps. also hast du dann 18ps. lohnt sich nicht.
Das Fahrgestell kann zwar mehr ab aber der Motor nicht der liegt schon an der Grenze da muss man tief in die alte Trickkiste greifen um da noch was rauszukitzeln , das aber von dem Elektronik kram wieder eingebremst wird . da hilft nur den Müll der Steuerung rausreißen eine einfache Zündung dicker Vergaser und Auspuff erweitern wie die Ein und Auslass wen da nichts ist kann auch nichts kommen . Das klassische Tuning ist angesagt und nicht high Tech Low tech ist die Lösung weniger ist mehr .
Das hat schon bei den alten Klasse 4 geholfen 140-160 km/h aus 50ccm 14-22 PS den jede alte 4er nimmt es mit allen 125er MOFAS auf den mehr ist diese Klasse nicht als Mofas .
Klar, die alten Kleinkrafträder waren auf der Straße stärker als die 50ccm GP Werksrennmaschinen in der Weltmeisterschaft.
Was für Drogen muß man nehmen um so einen Unsinn zu labern?
Das bedeutet Fahren ohne gültigen Führerschein, ohne Fahrzeug-Zulassung und ohne Versicherungsschutz. Und die Polizei hat einen Blick dafür. Wirst Du erwischt, fährst Du in den nächsten Jahren Fahrrad. Willst Du das wirklich?
wenn du den A2 oder A hast und die Änderung eintragen lässt, kannst es gerne machen.
Schätze, du hast nur den A1. Solltest damit erwischt werden, so begehst du eine Straftat. Fahren ohne gültigen Führerschein.
Fahren ohne Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit, kostet 10€
§ 21Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2. als Halter eines
Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt,
der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen
des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
3. vorsätzlich oder
fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass
jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach §
94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
2. als Halter des Fahrzeugs
angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem
die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.
Du kannst nichts "aufmachen" was zuvor nicht "zu gemacht" wurde.
Der Motor der RC ist als 15PS Antrieb konzipiert und gebaut worden, der war nie was anderes und wird nie was anderes.
Ein 125er Motor mit mehr als 15PS hat auch überhaupt keinen Nutzen.
Weiß ich, ich will es aber trotzdem in Erwägung ziehen. Will mich ja nur umhören, heißt ja nicht das ich es gleich mache