125ccm Motorrad entdrosselt STRAFE?


16.06.2023, 01:30

(Probezeit)

3 Antworten

Ja, es handelt sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis und ist damit eine Straftat, die im Erwachsenenstrafrecht mit einer Geld- oder Gefängnisstrafe geahndet werden kann. Im Jugendstrafrecht kann man mit Sozialstunden und einer mehrjährigen Führerscheinsperre rechnen.

Hast Du schon mal was vom "Leistungsgewicht" gehört?

"Mit einem A1-Führerschein darf man Motorräder mit einem Hubraum bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW bzw. 15 PS fahren, das Verhältnis von Leistung zu Eigengewicht darf maximal 0,1 kW pro Kilogramm betragen."

Entdrosselt hast Du damit schon ein Kriterium für die 125er ausgeschlossen. Damit reicht der A1 nicht mehr aus und es ist fahren ohne Fahrerlaubnis.

Wenn das nicht ordnungsgemäß eingetragen wird, garantiere ich dir das Erlöschen der Betriebserlaubnis und du darfst das Ding nur noch schieben.

Außerdem ist das ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, da bei 125er Maschinen mit einem A1 Führerschein nur bis zu maximal 15PS gefahren werden dürfen.