Ktm Exc 125er A1 zulassen?

3 Antworten

Ich würde es nur dann machen, wenn Dir ein Profi-Mechaniker den Umbau in einen gesetzeskonformen Zustand und die TüV-Prüfung macht, und dabei erstens der abgemachte Preis für diese Arbeiten und Materialen im Voraus in einer schriftlichen Offerte festgelegt werden und dort auch die Bedingung ist, dass das Motorrad den TüV bestehen muss - sonst ist es wohl wertlos für Dich und Du könntest am Schluss noch Mühe haben, es wieder zum selben Preis am Markt zu verkaufen. Ideal wäre, wenn dieser Mechaniker zugleich der Verkäufer des Motorrads ist.

Je nach Art der gemachten Umbauten kann da kostenmässig einiges auf Dich zukommen, so dass Du vielleicht erst mal leer schlucken musst. Wenn Du selber entsprechende Fachkenntnisse hast, kannst Du natürlich auch den Umbau selber vornehmen, dann wärst Du aber wohl auch in der Lage einzuschätzen, ob es sich finanziell lohnt oder nicht, und dann würdest Du kaum die Frage hier stellen.

Achtung: Auf eBay Kleinanzeigen gibt es viele Betrüger! Niemals Vorauszahlungen leisten, bei einer allfälligen Begutachtung des Motorrads solltest Du Dich zudem vergewissern, dass es grundsätzlich funktioniert. Du solltest auch Fotos vom Motorrad machen, am besten von allen Seiten. Denn es kommt durchaus vor, dass wenn Du das Motorrad zu einem späteren Zeitpunkt abholst, dann plötzlich gewisse Teile ausgetauscht wurden, und Du das vielleicht gar nicht auf den ersten Blick bemerkst, doch es kann Dich teuer zu stehen kommen. Z.B. Hatte ich einmal ein Motorrad gekauft, bei welchem zum Besichtigungszeitpunkt eine andere Gabel befestigt war, als zum Kaufzeitpunkt, nachdem der Mechaniker bereits das Motorrad dem TüV gezeigt hatte. Erst Jahre später anlässlich einer TüV-Kontrolle bemerkte ein Mechaniker, dass die Gabel nicht original sei und auch keine Zulassung hat. Auf Fotos konnte ich dann tatsächlich feststellen, dass die Gabel zum Zeitpunkt der Besichtiung leicht anders aussah.

Erstmal so wie auf den Bilder ist das Motorrad definitiv NICHT legal für öfefntliche Strassen.

  • Es fehlt ein Spiegel komplett und der andere sieht bestimmt nicht legal aus.
  • Es feht Kennzeichenbeleuchtung.
  • Es fehlt Fersenschutz
  • Der Auspuff ist nicht original und mussmasslich nicht legal

AB WERK hat die EXC 125 9 PS und nur in dieser Version könnte man sie legal auf öffentlichen Strassen bewegen. Diese 34 PS bezieht sich auf die Leistung ohne Drossel, aber keine dieser Zahlen ist amtlich. Mit sicherheit grenzener Wahrscheinlichkeit die die Maschine auch nicht mit 34 PS eingetragen, dafür gibt es keine Zulassung.

Die EXC ist eine Wettbewerbsenduro und alle 15 Betriebsstunden ist inspektion und auch der Kolben muss regelmässig gewechselt werden. Bei einem Kaufpreis von 9000 Euro merkst du selber das die nicht für 16 Jährige Führerscheinanfänger gemaht worden ist.

Könnte ich sie also theoretisch wieder auf 15 ps drosseln.

Die EXC hat ein Leergewicht von 99 kg, mit den für A1 geltenden 0,1kW/kg ergibt sich eine theoretisch zulässige Leistung von 9,9 kW. Du darfst das Fahrzeug also nicht mit A1 fahren, wenn es auf 15 PS gedrosselt ist.

Du kannst es nicht auf 15 PS drosseln, weil es sich um ein Sportgerät handelt, bei dem der Hersteller keinen Wert auf die Einhaltung irgendwelcher Lärm- und Abgasvorschriften gelegt hat. Deren Einhaltung geht somit nur mittels Drosselung auf 50er-Niveau. Ganze 5 kW bekommst du eingetragen:

https://img.kleinanzeigen.de/api/v1/prod-ads/images/a2/a2062191-398d-4f19-9e5f-50cde5999922?rule=$_59.JPG

Die Eintragung kannst du aber nicht durchführen lassen, weil der Prüfer das Fahrzeug mit irgendwelchen unzulässigen Umbauten, insbesondere mit unzulässigen Fahrwerksteilen, nicht abnimmt.