§ 858 BGB Verbotene Eigenmacht, wie kann ich das durchsetzen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Rechte des rechtmäßigen Besitzers bei verbotener Eigenmacht richten sich nach §§ 861, 862 BGB, je nachdem ob es um Besitzentziehung oder Besitzstörung geht.

Beide Ansprüche können zur Not auch gerichtlich geltend gemacht werden.

Ich hoffe, ihr habt auch ein Überfahrtsrecht in die Garage vereinbart, ansonsten hättest Du ihr ja eine Garage vermietet, die sie nicht nutzen kann. Der Mietvertrag wäre dann diesbezüglich rechtswidrig.

Pu11over 
Fragesteller
 23.12.2019, 22:02

Verstehe die Antwort nicht, sorry. Die Person kann ja ohne Probleme die Garage nuten. Nur die Fläche davor, möchte ich gern auch dazu nutzen um selber mit meinem Wagen zu rangieren.

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Meandor  24.12.2019, 21:16
@Pu11over

Du suchst hier nach einer rechtlichen Handhabe um gegen das Parken auf dem Platz vor der Garage vorzugehen und suchst Dir wohlklingende Paragraphen. Dieses Spiel kann aber ziemlich schnell nach hinten losgehen.

Nach den Bauordnungen einzelner Bundesländer muss vor einer Garage eine Abstellmöglichkeit für das Fahrzeug bestehen. Eine Garage ohne Möglichkeit davor zu halten, ist daher nicht zulässig. In dem Fall würdest Du versuchen, der Mieterin etwas zu verbieten, was der Gesetzgeber vorgesehen hat.

Du sagst, Du hast nur die Garage vermietet, aber nicht den Platz davor. Du vermietest ihr als etwas, dass sie nicht nutzen kann, denn sie muss fremdes Gebiet überqueren um die Garage zu nutzen. Entweder ist die ganze Sache rechtswidrig, oder man muss davon ausgehen, dass die Mitnutzung konkludent erlaubt ist, und wenn die Mitnutzung erlaubt ist, dann wirst Du keinen Richter finden, der etwas gegen das gelegentliche Abstellen sagt.

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Pu11over 
Fragesteller
 24.12.2019, 21:44
@Meandor

Was ist daran nicht zu verstehen, dass ich die Fläche vor der vermieteten Garage zum Rangieren nutzen will?

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Meandor  25.12.2019, 21:40
@Pu11over

Ich verstehe es schon; Du willst etwas und sie soll etwas nicht tun. Und anscheinend ist es nicht möglich die Sache in einem normalen Gespräch zu klären, daher sucht man sich gleich irgendwelche Rechtsgrundlagen.

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Erstmal:

Wo genau ist dein Problem?

Stört das Auto wenn es vor der Garage steht?

Warum bemängelst du wenn sie IHR Garagentor nicht schließen kann?

Pu11over 
Fragesteller
 23.12.2019, 22:04

Ich frage, wie ich durchsetzen kann, dass die Person in der Garage parkt und nicht davor, weil ich die Fläche vor der Garage auch selber zum Rangieren nutzen möchte.

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OlafausNRW  23.12.2019, 22:06
@Pu11over

Dann hätte man den Mietvertrag entsrpechend gestalten sollen :-)

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Pu11over 
Fragesteller
 23.12.2019, 22:08
@OlafausNRW

Ähm, das steht so im Mietvertrag, dass die Fläche vor der Garage keinen Stellplatz darstellt.

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Waeller1966  23.12.2019, 22:15
@OlafausNRW

Blöde Frage:

Muss ich ausdrücklich festhalten das eine Fläche nicht benutzt werden darf deren Nutzung offensichtlich zu Problemen führen kann?

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Waeller1966  23.12.2019, 22:17
@Pu11over

Es bibt doch einen Vermieterbund, kannst du da Hilfe erwarten?

Wenn ihr Auto offensichtlich stört und sie auf Ansprache nichts ändert müsste das doch auch Mietrechtlich zu Konsequenzen führen können.

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OlafausNRW  24.12.2019, 13:05
@Waeller1966

Wenn das nicht per Mietvertrag vereinbart ist,kann jeder diese Fläche benutzen,denn grundsätzlich gelten alle nicht im Mietvertrag ausgeschlossen Flächen zum "Gemeingebrauch".

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Waeller1966  24.12.2019, 17:24
@OlafausNRW

Auch wenn die Nutzung der Fläche offensichtlich zu Problemen führen kann?!

Würde bedeuten ich kann mein Auto 5cm vor der Haustür parken so das niemand mehr rein- oder raus kommt, wenns nicht ausdrückl. ausgeschlossen ist.

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OlafausNRW  24.12.2019, 19:20
@Waeller1966

Nein, weil das ein Flucht und Rettungsweg ist, für den gesetzliche Regelungen greifen, wie übrigens auch für die Treppenhäuser innerhalb eines Mietwohnhauses.

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Den Mieter anschreiben und mit der Kündigung der Garage drohen. Diese kann jederzeit gekündigt werden, es sei denn sie war im gleichen Vertrag wie die Wohnung. Das war dann nicht so schlau.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Pu11over 
Fragesteller
 24.12.2019, 18:24

Tja, letzteres ist der Fall.

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