§ 858 BGB Verbotene Eigenmacht, wie kann ich das durchsetzen?
Eine Person hat eine Wohnung und eine Garage bei mir gemietet. An manchen Tagen stellt sie allerdings das Auto nur vor der Garage ab, obwohl sie diese Fläche nicht gemietet hat.
Meiner Meinung nach trifft hier "§ 858 BGB Verbotene Eigenmacht" zu. Wie kann ich das durchsetzen? (Zudem lässt sie auch immer das Garagentor offen stehen, oder parkt so vor der offenen Garage, dass man das Garagentor nicht schließen kann ohne ihren Pkw zu beschädigen.)
7 Antworten
Die Rechte des rechtmäßigen Besitzers bei verbotener Eigenmacht richten sich nach §§ 861, 862 BGB, je nachdem ob es um Besitzentziehung oder Besitzstörung geht.
Beide Ansprüche können zur Not auch gerichtlich geltend gemacht werden.
Ich hoffe, ihr habt auch ein Überfahrtsrecht in die Garage vereinbart, ansonsten hättest Du ihr ja eine Garage vermietet, die sie nicht nutzen kann. Der Mietvertrag wäre dann diesbezüglich rechtswidrig.
Du suchst hier nach einer rechtlichen Handhabe um gegen das Parken auf dem Platz vor der Garage vorzugehen und suchst Dir wohlklingende Paragraphen. Dieses Spiel kann aber ziemlich schnell nach hinten losgehen.
Nach den Bauordnungen einzelner Bundesländer muss vor einer Garage eine Abstellmöglichkeit für das Fahrzeug bestehen. Eine Garage ohne Möglichkeit davor zu halten, ist daher nicht zulässig. In dem Fall würdest Du versuchen, der Mieterin etwas zu verbieten, was der Gesetzgeber vorgesehen hat.
Du sagst, Du hast nur die Garage vermietet, aber nicht den Platz davor. Du vermietest ihr als etwas, dass sie nicht nutzen kann, denn sie muss fremdes Gebiet überqueren um die Garage zu nutzen. Entweder ist die ganze Sache rechtswidrig, oder man muss davon ausgehen, dass die Mitnutzung konkludent erlaubt ist, und wenn die Mitnutzung erlaubt ist, dann wirst Du keinen Richter finden, der etwas gegen das gelegentliche Abstellen sagt.
Eine ähnliche Frage wurde von einer Mieterin gestellt:
Hier hast du die Antworten dazu:
PKW vor der Garage parken? (Recht, Auto und Motorrad) - gutefrage https://www.gutefrage.net/frage/pkw-vor-der-garage-parken#answer-308663831
Erstmal:
Wo genau ist dein Problem?
Stört das Auto wenn es vor der Garage steht?
Warum bemängelst du wenn sie IHR Garagentor nicht schließen kann?
Ich frage, wie ich durchsetzen kann, dass die Person in der Garage parkt und nicht davor, weil ich die Fläche vor der Garage auch selber zum Rangieren nutzen möchte.
Dann hätte man den Mietvertrag entsrpechend gestalten sollen :-)
Ähm, das steht so im Mietvertrag, dass die Fläche vor der Garage keinen Stellplatz darstellt.
Blöde Frage:
Muss ich ausdrücklich festhalten das eine Fläche nicht benutzt werden darf deren Nutzung offensichtlich zu Problemen führen kann?
Es bibt doch einen Vermieterbund, kannst du da Hilfe erwarten?
Wenn ihr Auto offensichtlich stört und sie auf Ansprache nichts ändert müsste das doch auch Mietrechtlich zu Konsequenzen führen können.
Wenn das nicht per Mietvertrag vereinbart ist,kann jeder diese Fläche benutzen,denn grundsätzlich gelten alle nicht im Mietvertrag ausgeschlossen Flächen zum "Gemeingebrauch".
Auch wenn die Nutzung der Fläche offensichtlich zu Problemen führen kann?!
Würde bedeuten ich kann mein Auto 5cm vor der Haustür parken so das niemand mehr rein- oder raus kommt, wenns nicht ausdrückl. ausgeschlossen ist.
Nein, weil das ein Flucht und Rettungsweg ist, für den gesetzliche Regelungen greifen, wie übrigens auch für die Treppenhäuser innerhalb eines Mietwohnhauses.
Den Mieter anschreiben und mit der Kündigung der Garage drohen. Diese kann jederzeit gekündigt werden, es sei denn sie war im gleichen Vertrag wie die Wohnung. Das war dann nicht so schlau.
Verstehe die Antwort nicht, sorry. Die Person kann ja ohne Probleme die Garage nuten. Nur die Fläche davor, möchte ich gern auch dazu nutzen um selber mit meinem Wagen zu rangieren.