Tretroller und Alkohol?

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Auf einem Muskelbetreibenen Tretroller zählt man als Fussgänger.

HIerbei gibt es keine festgelegten Grenzen, sondern es wird in Bezug auf den Führerschein abgewogen, ob man eine Gefährdung darstellt. Sprich es wird eine gerichtliche Inidividualentscheidung.

Woher ich das weiß:Recherche

brossergruder 
Fragesteller
 17.02.2020, 11:02

Vielen Dank so sehe ich das auch hakedicht möchte man damit eh nicht fahren. Wo hast du das recherchiert? vlg

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Wenn es bedingt durch den Alkoholkonsum dann zu verkehrsgefährdenden Ausfallerscheinungen käme, können selbst Nutzern von Sport- / und Freizeitgeräten , ja sogar auch Fußgängern und Tierführern empfindliche Strafen z.B. nach § 315 StGB drohen .

Im schlimmsten Fall kann sowas neben einer Geldbuße dann auch den Entzug einer bereits vorhandenen Fahrerlaubnis , ein Fahrverbot oder einer Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis bedeuten.

Bei den neuen E-Scootern mit StVZO - Konformität gelten m.W. sogar schon entweder die Promille - Grenzwerte wie für F-Räder ( 1,6 Promille ) , oder ggf. sogar schon die Grenzwerte wie für KFZ ( 1,1 Promille ) . [ das weiss ich jetzt nicht genau ]

Dann wäre neben Owi und § 315 auch noch § 316 StGB denkbar.

Wenn Du damit im Straßenverkehr unterwegs bist, solltest Du die Promillegrenze einhalten. Eine Freundin von mir hat mal ihren Führerschein verloren, weil sie besoffen auf dem Fahrrad unterwegs war.

Von deiner eigenen Sicherheit mal ganz abgesehen.


brossergruder 
Fragesteller
 17.02.2020, 09:47

Aber beim Fahrrad ist das was anderes bzw das weiss ich. Wie gesagt mit inline skates darf man betrunken fahren

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