Blickwechsel 20. Dezember 2021
Deine Fragen an einen Kriminalpolizisten
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kann ich mich strafar machen?

1 Antwort

Hallo,

je nach Ausgestaltung könnte das auf

§126 StGB Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten

oder

§ 118 OWiG Belästigung der Allgemeinheit

(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

rauslaufen.

So oder so bleibt es ein Verstoß nach dem §69 Kreislaufwirtschaftsgesetz, was ein Bußgeld bis zu 100.000€ nach sich ziehen kann (was natürlich Quatsch ist. Bei Privatpersonen fällt es in der Regel dreistellig aus...)

Unabhängig davon ist es halt einfach überhaupt nicht lustig... ICH hätte was besseres mit meiner Zeit anzufangen :D

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter