Cannabis, Islam, Gebet?

3 Antworten

Es steht in der Überlieferung, schau hier. Das mit dem Cannabis weiß ich grad nicht genau bzw. zu 100 Prozent. Cannabis berauscht jedoch ebenfalls. Zudem kann der Konsum von Alkohol drakonisch bestraft werden, wir sprechen von der Geißelung.

Was sollte man ebenfalls nicht tun?:

Dem Muslim ist nicht nur der Genuss alkoholischer Getränke verboten, sondern auch die Produktion von Alkohol und dessen Verkauf an Nichtmuslime. Deshalb darf ein Muslim weder in seinem Geschäft Alkohol verkaufen, noch darf er in einem Geschäft arbeiten, in dem Alkohol verkauft wird.
Der Prophet (s.a.w.s.) sagte dazu Folgendes:
"Verflucht wurde der Alkohol auf zehnfache Weise: Er selbst und der, der ihn produziert oder produzieren lässt, ihn verkauft oder kauft, ihn transportiert oder zu sich transportieren lässt, von seinem Erlös lebt, ihn trinkt oder ausschenkt."
In einer von Umer (r.a.) überlieferten Hadith sagte der Prophet (s.a.w.s.):
"Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, der setze sich an keinen Tisch, an dem der Alkohol kreist."

Quelle: Halal und Haram - Erlaubtes und Verbotenes im Islam von Hasip Asutay, Seite 32

Ist Alkohol oder Cannabis zumindest als Heilmittel erlaubt?:

Unter den Rechtsgelehrten gibt es zwei Ansichten darüber, ob Heilmittel, die aus verbotenen Substanzen hergestellt worden sind, erlaubt sind oder nicht.
Die erste Meinung besagt, dass dies nicht gestattet ist und bezieht sich dabei auf folgende Überlieferung: Der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) wurde auf Heilmittel angesprochen, die aus Alkohol hergestellt wurden. Daraufhin sagte er:
"Wahrlich, er (der Alkohol) ist kein Heilmittel, sondern (selbst) eine Krankheit."
Nach der zweiten Meinung bezieht sich diese Hadith nur auf Situation, in denen eine alternative Behandlung mit erlaubten Mitteln möglich ist. In Notlagen aber- also in Situationen, in denen eine Behandlung mit Medikamenten, die aus erlaubten Substanzen hergestellt worden sind, nicht möglich ist, weil solche nicht existieren oder nicht zur Verfügung stehen - ist eine Behandlung mit Heilmitteln, die aus verbotenen Substanzen hergestellt wurden, erlaubt, wenn dies auf Anweisung eines Arztes erfolgt.

Ebenda, Seite 37

Das nicht den 40 Tagrn keine Gültigkeit stimmt nicht, aber es stimmt, dass sich der Konsum von verbotenen bzw. berauschenden Substanzen sich (stark) auf die Belohnung der guten Tat auswirkt.

Hoffe konnte weiterhelfen

Viele Grüße

Dumby

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin Muslim