Unterschrift unter Nötigung und Drohungen?


22.10.2020, 13:12

Kann mit Nachweisen also Beweise die Behörde aufordern diese Zu Widerrufen und mir meine Unterlagen zugeben ?

6 Antworten

Eine solche Unterschrift ist nichtig, weil sie durch eine Nötigung zustande gekommen ist. In so einem Fall sollte man Anzeige erstatten.

Natürlich kannst du eine unter Nötigung geleistete Unterschrift widerrufen. Du kannst den Verursacher bei der Polizei anzeigen.

Du kannst die Person anzeigen.

Du sprichst von der Ausländerbehörde. Wenn die "Heiratsschwindlerin" -also eine Dame?- versucht unrechtmäßig durch das eingehen einer Scheinehe an eine Aufenthaltserlaubnis zu gelangen, dann sind das Straftaten. (exklusive Nötigungen und Beledigungen, Bedrohungen usw zu deinem Nachteil) Wenn du dich unbesehen daran beteiligst bist du Mittäter oder leistest mindestens Beihilfe.

Das solltest du anzeigen und auch der Behörde melden. Auch hinsichtlich der erzwungenen Unterschrift. Es geht auch unter anderem um den bevorstehenden Verwaltungsakt der Genehmigung. Ich denke das willst du ja verhindern.

frodobeutlin100  22.10.2020, 13:37

FS ist schon seit Monaten "auf der Pirsch" - sieh Dir mal die anderen Fragen an, weil die Ausländerbehörde nicht so reagiert, wie FS es gerne hätte ...

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Das ist keine Sache für die (Ausländer-) Behörde, sondern ggfls. eine Straftat ... Zuständigkeit Polizei und Staatsanwaltschaft - Du solltest Deine Anschuldigungen aber auch beweisen können ...