Aufenthaltstitel nach Abbruch eines Masterstudiums?
Hallo, ich bin ein Student an einer Universität in Deutschland und komme nicht aus der EU. Zur Zeit habe ich eine Aufenthaltsgenehmigung nach Paragraph 16 Absatz 1.
Schon bald werde ich mein Bachelorstudium absolvieren und habe ein paar Alternativen und Fragen dazu:
- Mein erster Gedanke wäre, dass ich eine Ausbildung nach meinem Bachelorabschluss machen möchte, da ich eine Berufsvorstellung habe, für die neben den Kenntnissen aus meinem Bachelorstudium die Kenntnisse aus der Berufsausbildung benötigt. Wäre das Wechseln des Aufenthaltszwecks kein Problem? Da ich schon über 25 Jahre alt bin und mein Bachelorstudium geschafft habe.
- Nach einem Abschluss eines Studiums hat man 18 Monate Zeit, um nach einem zum Studium passenden Arbeitsplatz zu suchen. Gilt das eigentlich sofort nach dem Studium oder auch später? Wie ist es eigentlich, wenn ich nach dem Bachelorstudium ein Masterstudium anschließen aber dieses Masterstudium nicht schaffen würde? Habe ich noch Anspruch auf die 18 Monate zur Arbeitssuche mit meinem Bachelorabschluss (nach dem Abbruch meines Masterstudiums)?
- Welches Visum braucht man für ein Trainee-Programm?
Vielen Dank für Eure Antworten :)
1 Antwort
Ich weiß nicht was Du studierst aber generell kann man sagen, dass ein Bachelorabschluss alleine noch keine guten Berufsaussichten vermittelt. Oft landet man auf Sachbearbeiterpositionen, für die eigentlich kein Hochschulstudium erforderlich wäre. Ich rate daher - wenn es irgendwie geht - noch ein Masterstudium zu machen. Das Akademische Auslandsamt deiner Hochschule kann dir mit den Formalitäten helfen und dir auch sagen, ob Du dein Studentenvisum so einfach verlängern kannst. Über die Zeit nach einem Masterstudium würde ich mir an deiner Stelle jetzt noch keine Gedanken machen.
Ich studiere Bauingenieurwesen mit Statik als Vertiefung. Vielen Dank für die Antwort.