Beim Verwaltungsgericht gibts keinen Anwaltszwang. Diese anwaltslose Lage scheinen einige Richter auszunutzen und schreiben in ihrem Urteil nichts von der Berufungsinstanz, sondern am Ende des URTEILS NUR dass ein Berufsungsantrag zu stellen ist....Sehr bürgerunfreundlich und fast rechtsfeindlich kann man so etwas beurteilen. Jedenfalls muss man binnen Monatsfrist ab vollständiger Bekanntgabe des Urteils ANTRAG auf Zulassung der Berufung an das (alte) Verwaltungsgericht (also nicht an die Berufungsinstanz) stellen, was aber UNBEDINGT und zwíngend durch einen Rechtsanwalt erfolgen muss...für den Antrag auf Berufungszulassung ist ANWALTSZWANG....dann hat man noch einen Monat Zeit die Begründung -diesmal an die Berufungsinstanz- zu senden. Es steht also nirgends im Urteil, die Berufung wird zugelassen, oder die Berufung wird abgelehnt, sondern man muss aus dem Hinweis, dass binnen Monatsfrist ein Berufungsantrag gestellt werden kann, interpretieren, dass die Berufung eben NICHT zugelassen wurde....und daher ein Berufungsantrag zu stellen ist....
Sachverhaltsergänzung: Es wurde natürlich vorher Klage eingereicht und das beklagte Amt hat daraufhin den Bescheid aufgehoben, bzw. entsprechend dem Klageantrag geändert....wie kann ich die Kostenentscheidung anfordern, was passiert, wenn ich die Fortsetzung des Verfahrens beantrage.....
hab ein bischen rum gelesen...prinzipiell ist der Verwaltungsrichter an den Amtsermittlungsgrundsatz gebunden...d.h. er muss - egal ob jemand zu einer Verhandlung erscheint oder nicht verpflichtet den Sachverhalt zu ermitteln. Meine gestellten Fragen, Beweisanträge müsste er also gewürdigt haben und am Ende richtig entscheiden (was ich aus dem vorangegangenen Ablauf eher nicht glaube). Daher Zusatzfrage: gibts auch die Möglichkeit, dass man mir eine Revision, Berufung verweigert ?
Nachtrag: das Geld ist ohnehin schon weg. Und obs nun zurückgezahlt wird oder nicht, führt beim Nachdrucken doch auch nicht zur Vermehrung der Geldmenge usw....es geht nicht um die politische Fragen, warums nicht aus politischen Gründen geht, weil dann die anderen Länder ebenso einfach nachdrucken würden und dann wäre Inflation usw...
Niemand würde im wirklichen Leben jemanden Geld leihen (auch zinslos), wenn doch schon bei Hingabe klar ist, dass die Darlehen nicht nur nicht zurückgezahlt werden, sondern, dass nach Verbrauch dieses Darlehen ein Neues Darlehen erforderlich ist. Warum gibt es hier eigentlich Streit ? Und unsere Politiker dürfen doch meines Erachtens hier gar kein Geld mehr als "Darlehen" vergeben. Sie können es vielleicht verschenken, aber doch nicht als Darlehen. Aber das wäre ja sinnlos, weil übermorgen ja schon wieder neues Geld fällig wäre. Oder irre ich mich da?