Beim Verwaltungsgericht gibts keinen Anwaltszwang. Diese anwaltslose Lage scheinen einige Richter auszunutzen und schreiben in ihrem Urteil nichts von der Berufungsinstanz, sondern am Ende des URTEILS NUR dass ein Berufsungsantrag zu stellen ist....Sehr bürgerunfreundlich und fast rechtsfeindlich kann man so etwas beurteilen. Jedenfalls muss man binnen Monatsfrist ab vollständiger Bekanntgabe des Urteils ANTRAG auf Zulassung der Berufung an das (alte) Verwaltungsgericht (also nicht an die Berufungsinstanz) stellen, was aber UNBEDINGT und zwíngend durch einen Rechtsanwalt erfolgen muss...für den Antrag auf Berufungszulassung ist ANWALTSZWANG....dann hat man noch einen Monat Zeit die Begründung -diesmal an die Berufungsinstanz- zu senden. Es steht also nirgends im Urteil, die Berufung wird zugelassen, oder die Berufung wird abgelehnt, sondern man muss aus dem Hinweis, dass binnen Monatsfrist ein Berufungsantrag gestellt werden kann, interpretieren, dass die Berufung eben NICHT zugelassen wurde....und daher ein Berufungsantrag zu stellen ist....

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Sachverhaltsergänzung: Es wurde natürlich vorher Klage eingereicht und das beklagte Amt hat daraufhin den Bescheid aufgehoben, bzw. entsprechend dem Klageantrag geändert....wie kann ich die Kostenentscheidung anfordern, was passiert, wenn ich die Fortsetzung des Verfahrens beantrage.....

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verspätet zur mündlichen Verhandlung am Verwaltungssgericht - muss der Richter warten ?

muss 90 km zum Verwaltungsgericht anreisen. Vor dem Verwaltungsgericht kein Schild oder ähnliches gefunden. Bin dreimal am Gericht vorbeigefahren (Navi ! Sie sind am Ziel !) Tel. 10min danach angerufen, dass ich s (noch) nicht finde und komme etwas später: man muß in eine Seitenstraße abbiegen um in die Zielstraße zu kommen ... wers genau wissen will....VerwG Wü liegt in der Burkarderstr. und HausNr. 14 aber in der Saalgasse, auf dem Haus steht aber Burkarderstr. 14...Gegenüber Jugendherberge ist die einzige Stelle in der man abbiegen kann um sich zu orientieren = Parkplatz...wer hier steht hat schon verloren, denn er schaut auf Burkarderstr. 14 = gerade Nr und Findet auf der weiteren Seite weit und breit kein haus mehr ? Wer also hier gegenüber vom Haus Burkarderstr.14 (was aber in Wirklichkeit die Saalgasse ist !) steht, muss weiterfahren und dann links in die Zellerstr. einbiegen um sodann wieder scharf links abzubiegen um in die Burkarderstr. zu gelangen...endlich am Ziel...Parkplatz....am Vortag angerufen, obs Parkplatz gibt, weil ich schlecht laufen kann (gehbehindert)...ja es gibt....fahr rein und dann sind hier welche mit Hütchen abgedeckt....also an das Pfortentelefon...Parkplatz ?....ja wenn welche frei sind im Parkdeck....ich schaue, warte....dann kommt ein PKW mit meiner Landkreisnummer....die Gegenseite fährt heim, hatte wohl den einzigen Parkplatz den das Gericht noch hatte....parke....Einlaßkontrolle....Sind Sie der Herr "X...." ich ja, dann die Auskunft der Kontrolle (Anm. ca. 20-25min nach Termin) Richter hat Verhandlung mit Urteil beendet....Meine Frage.....kann man mit dem Richter mal reden .... nein.....Hatte 8 Tage vorher schon wegen Krankheit um Terminverschiebung gebeten und AU-zugesandt..... Gericht-Geschäftsstelle: nein, weil "nachdem der Kläger nicht persönlich geladen und auch ordnungsgemäß vertreten ist, besteht keine Notwendigekeit einer Terminsänderung !. ...Also OP-Termin um ein Woche verschoben ! Da der Anwalt krank ist, fahr ich selber zu diesem Gericht - mit dem obigen Erfolg! ...Was für ein Urteil mag das sein...ist das ein Versäumnisurteil...kann man dagegen vorgehen...ist das normal ??? kann man Wiederholung beantragen ? oder gehts gleich in die nächste Instanz ? Kann man den Richter mal rügen (man hatte mir schon für das Vorverfahren § 80 Abs. 5 VwGO- dieAkteneinsicht verweigert mit der tollen Begründung "Kriegen Sie im Haupverfahren !"...Das Vorverfahren läuft noch beiom Bayer.VerwGhof...ist das dann miterledigt, oder muss ich den Antrag dort nochmals stellen ?...Dort ist ja Anwaltzwang...hatte die Vollmacht für das Vorverfahren eigentlich aus Kostengründen nur für den Schriftverkehr gedacht....Beschwerde...Aussichten...wie gehts weiter...Ich hatte schriftlich verschiedene Beweisanträge gestellt...hat die jemand behandelt oder ist das ganze eine Farce....?

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hab ein bischen rum gelesen...prinzipiell ist der Verwaltungsrichter an den Amtsermittlungsgrundsatz gebunden...d.h. er muss - egal ob jemand zu einer Verhandlung erscheint oder nicht verpflichtet den Sachverhalt zu ermitteln. Meine gestellten Fragen, Beweisanträge müsste er also gewürdigt haben und am Ende richtig entscheiden (was ich aus dem vorangegangenen Ablauf eher nicht glaube). Daher Zusatzfrage: gibts auch die Möglichkeit, dass man mir eine Revision, Berufung verweigert ? 

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Nachtrag: das Geld ist ohnehin schon weg. Und obs nun zurückgezahlt wird oder nicht, führt beim Nachdrucken doch auch nicht zur Vermehrung der Geldmenge usw....es geht nicht um die politische Fragen, warums nicht aus politischen Gründen geht, weil dann die anderen Länder ebenso einfach nachdrucken würden und dann wäre Inflation usw... 

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Niemand würde im wirklichen Leben jemanden Geld leihen (auch zinslos), wenn doch schon bei Hingabe klar ist, dass die Darlehen nicht nur nicht zurückgezahlt werden, sondern, dass nach Verbrauch dieses Darlehen ein Neues Darlehen erforderlich ist. Warum gibt es hier eigentlich Streit ? Und unsere Politiker dürfen doch meines Erachtens hier gar kein Geld mehr als "Darlehen" vergeben. Sie können es vielleicht verschenken, aber doch nicht als Darlehen. Aber das wäre ja sinnlos, weil übermorgen ja schon wieder neues Geld fällig wäre. Oder irre ich mich da?

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