Hallo, mein Mann ist Kaminkehrer und er durchstreift seinen Bezirk nicht gezielt nach "Falschheizer". Er ist schon seit über 10 Jahren auf seinem Bezirk und kennt seine Pappenheimer und kann schon viel mit Hilfe der Heizrückstände erkennen. Er spricht dann die Leute persönlich bei seinen Pflichtbesuchen an und erklärt denen ihre eigenen Vorteile, wenn sie vernünftig heizen. Wenn Nachbarn bei ihm Rat suchen, dann versucht er zu vermitteln, bevor es an irgendein Amt gehen muß. Und allein durch vernünftige Kommunikation miteinander statt übereinander haben wir zu 95% bisher alles zur gegenseitigen Zufriedenheit gelöst. Sehr oft ist den Leuten nicht bewußt, welche Schäden sie nicht nur an der eigenen Heizquelle, Haus oder Gesundheit, sondern auch bei den Nachbarn anrichten. und wenn man denen das erklärt, ist die Bereitschaft oft zum besseren Heizverhalten vorhanden. Ausnahmen und Sturköpfe gibt es immer und da ziehen dann doch erst Amt und deren Bußgelder.
Hallo,
1. bist du selbst der Hauseigentümer hast du einen Feuerstättenbescheid und aus dem geht hervor in welchen Zeitraum er zum arbeiten kommt oder frag deinen Vermieter
2. red mit deinem Kaminkehrer: machen unsere Kunden auch mit uns und wir haben schon immer eine passende Lösung für BEIDE Seiten gefunden, denn auch der Kehrer ist in der Regel froh, wenn er mit den Leuten gut klar kommt (natürlich gibt es wie überall Ausnahmen)
3. die Arbeiten können sehr wohl zu einem Termin durchgeführt werden, machen wir eigentlich grundsätzlich, wir machen die Arbeiten nur getrennt, wenn der Kunde es wünschtDazu muß dann aber auch der bestehende Feuerstättenbescheid geändert werden.
Am Ende kann ich immer nur raten: redet mit den Leuten und nicht über die Leute ... wenn du tatsächlich einen Sturkopf als Kaminkehrer hast, Wechsel bzw. erkundige dich bei der zuständigen Schornsteinfeger-Innung und frag im Nachbarbezirk nach, wie der Kaminkehrer mit seinen Kunden umgeht, bei uns hier unterscheiden sich die Kosten sehr geringfügig.
Ihr zuständiger Bevollmächtigter Schornsteinfeger muß Ihnen einen Feuerstättenbescheid ausgestellt haben, in dem steht wannn Sie welche Arbeiten durch einen zugelassenen Kaminkehrer durchführen lassen müssen. Das kann der zuständige Bevollm. Kaminkehrer sein, kann aber auch ein von ihnen beauftragter Kaminkehrer Ihrer Wahl sein, dann müsssen Sie fristgerecht ihrem zuständigen Bevollm. Kaminkehrer die Bescheinigung über die Durchführung der Arbeiten zukommen lassen.
Ja dein Kaminkehrer hat recht, denn du nutzt dann einen Einzelfeuerstättenofen zur zentralen Wärmeversorgung anderer Räume und beheizt somit mehrere Stätten und nicht mehr nur eine und die Meßpflicht für Einzel- und Zentralfeuerstätten kannst du in der BimSch bzw. Kehr- und Überprüfungsordnung nachlesen.
Der Wert sollte mindestens bei 20,6% Sauerstoffgehalt liegen. Bei einem geringeren Wert kann u.U. eine Verunreinigung des Ringspaltes oder eine Undichtigkeit der Abgasanlage vorliegen.
Kamine für feste Brennstoffe können, je nach Ablagerungen/Gebrauch bis zu 4x im Jahr gekehrt werden. Da Sie aber noch eine Ölheizung haben, gehe ich davon aus, dass diese Ihre Hauptheizung ist und dann ist 2x kehren auch in Ordnung. Wie oft er und weshalb er kommt, kann man aus dem Feuerstättenbescheid erlesen. Reden Sie mit Ihrem Kaminkehrer, dass er 1xkehren mit der Messung durchführt (so machen wir es) und sie ersparen sich somit einen Termin.
Bzgl. des Monopols: seit 01.01. diesen Jahres gibt es keine geschützten Gebiete mehr und natürlich eine freie Preisgestaltung für die freien Kaminkehrerarbeiten, für die sogenannten Hoheitlichen Arbeiten gibt es nach wie vor Bevollmächtigte Bezirkskaminkehrermeister (Abnahmen, Feuerstättenschau und -bescheid)
Sollten Sie mit Ihrem KK nicht zurecht kommen, erkundigen sich über andere Kollegen in Ihrer Gegend, wie diese mit Ihren Kunden umgehen. Bitte beachten Sie, wenn Sie jemand anderes mit den Arbeiten beauftragen, dass dieser die Zulasssungen für diese Arbeiten hat - das jetzt Ihre Verantwortung, als Hauseigentümer, auch das die Arbeiten Termingerecht durchgeführt werden.
Weitere Info´s und Tipps finden Sie auch auf den jeweiligen Seiten der SchornsteinfegerInnungen.
Am besten bei der zustä#ndigen KaminkehrerInnung nachfragen, die haben alle einen Lehrlingswart, der sie über Voraussetzungen informieren kann und wird.
Pelettsheizungen sind Feststoffheizungen, diese sind 3x im Jahr zu kehren und es liegt im Ermessen des Kaminkehrers die Anzahl der Kehrungen zu reduzieren. Wir halten es so, dass wir in Absprache mit dem Kunden im 1. Jahr schauen wieviele Rückstände pro Kehrung da sind und legen dann den Kehrturnus für das Folgejahr fest. Bei neuen Feststoffheizungen, die optimal befeuert werden bzw. eingestellt sind kehren wir dann meist 2x im Jahr. Aber wie gesagt bei uns läuft das über Komunikation mit dem Kunden. Informationen zur Kehr- und Überprüfungsordnung finden Sie auch im Internet auf den Seiten der Kaminkehrerinnung. Ich hoffe ich konnte Ihnen weiter helfen, vielleicht sprechen Sie nochmal mit dem Kollegen, ob nicht eine Anpassung der Kehrung an die Heizung möglich ist.
Wenn sich bei euch im Haus ein Kamin befindet (auch wenn ihr den nicht benutzt) muß der Kaminkehrer im Rahmen der Feuerstättenschau eine optische Begutachtung des Kamins durchführen und muß dazu in alle Räume durch die der Kamin geht, also auch in eure Wohnung, aber auch nur in die Räume, wo dieser hindurch geht. Die Feuerstättenschau wird alle 4-5 Jahre durchgeführt und auf deren Grundlage erstellt der Kaminkehrer den Feuerstättenbescheid der aufgrund der gesetzlichen Änderungen zum kommenden Jahr für jedes Haus Pflicht ist, den bekommt der Hausbesitzer.
Er kann diese pro Begehung berechnen, aber wenn Sie die Arbeiten zu 1 Termin erledigen lassen, darf er diese nur 1x berechnen. Sprechen Sie mit IhrenKaminkehrer, ob man die Arbeiten nicht zu einem Termin zusammen fassen kann.
Da dies keine Pflichtarbeit des Kaminkehrer ist, unterliegt das keiner festen Gebühr bzw. Preis.Es gibt zwar einen Richtwert, aber an den ist der BKM nicht gebunden, wie beim Heizkessel reinigen. Da mußt Du Deinen Kaminkehrer direkt fragen, da es auch auf die Anzahl der Räume, Leitungsverlauf etc. ankommt. Bei unserem Betrieb kommen die Kunden im Durchschnitt bei IhrenEinfamilienhäusern auf € 20-25 (inkl.MwSt.) Der Kehrbezirk meines Lebenspartners liegt in Bayern .
Hallo Ruebezahl3,
also die Abnahme muß von einem Kamin- (oder Schonsteinfeger)meister durchgeführt werden. Nach der Abnahme MUSS er dir etwas schriftliches aushändigen, eben zum Nachweis. Sollte er dir die Abnahme in Schriftform verweigern, zahl die Rechnung nicht und wende dich an die Innung bzw. wenn die nicht reagieren an das zuständige Landratsamt.
Laß dich bitte auch nicht mit Aussagen wie: "In anderen Bundesländern ist das vielleicht Pflicht aber hier nicht." abspeisen, denn das stimmt nicht mehr, da es seit 22.März 2010 eine bundeseinheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung gibt. (auf der Internetseite des Zentralen Innungsverbands nachlesbar)
Selbst wenn er sagt, der Ofen wäre nicht brand- und/oder betriebssicher muß er dir das schriftlich geben.
Hallo, wieoft der Kaminkehrer im Jahr kommt, ist von der Heizung/Heizmaterial etc. abhängig. Wird aber in der KÜO (Kehr- u. Überprüfungsordnung) festgelegt. Für Feuerstätten mit festen Brennstoffen sollte er 3mal im Jahr den Kamin kehren und überprüfen. Bei uns läuft es bei Festbrennstoff folgendermaßen: neue Feuerstätte: 3mal im Jahr kehren in den folgenden Jahren wird die Kehrung u.U. auf 2mal reduziert, wenn wir sehen, dass die Rückstände so gering sind das 2mal auch langt. Im übrigen geht es bei der Kehrung nicht nur um den Ruß, sondern auch das der freie Abzug der Gase gewährt ist. Wir holen oft tote Vögel aus den Kaminen (nicht nur Spatzen, sondern auch Tauben etc.) bzw. stellen fest, wenn Kamine absanden oder der Kamin auf dem Dach nicht mehr ganz sicher ist. Das sind alles Gründe warum diese Kehrung und Überprüfung durchgeführt wird.
Allerdings darf der Kaminkehrer nicht sofort bar kassieren, da diese Arbeiten einer Gebührenpflicht unterliegt und somit eine detaillierte Rechnung erfordert. Der Kaminkehrer kann Jahresrechnungen machen oder (so machen wir es) immer nach getaner Arbeit, weil der Kunde dann besser kontrollieren kann, was wann gemacht wurde und auch für uns ist es leichter Fragen von Kunden zu beantworten, da ich nicht im Dezember nicht immer genau sagen kann, was im Januar oder Februar war. Wenn Du dazu noch mehr Fragen hast, wende Dich an das zuständige Landratsamt, die sind den Kunden gegenüber oft neutraler, als die Innung. Ansonsten ist der Kaminkehrer auch verpflichtet Ihnen die KÜO zu erklären und was das für Ihr Haus speziell heißt. Wir machen es so, dass wir bei Kunden, die Fragen haben, beim nächsten Termin a) mehr Zeit einplanen für ein ausführliches Gespräch und b) der Chef selber hinfährt, weil direkte Komunikation immer am besten ist. Fragen Sie ihren Kaminkehrer, ob er sich beim nächsten Termin etwas Zeit nimmt, Ihnen seine Arbeit in Ihrem Haus zui erklären.
- Wenn der Kaminkehrer vom Dach gekehrt hat, kann er sehr wohl die gesamte Arbeit erledigt haben, je nachdem was ihr für einen Kamin habt, er hat dann u.U. lediglich nicht die Rückstände entfernen können.
- Hast Du versucht den Kaminkehrer telefonisch zu erreichen? Dann hättest du bestimmt einen für dich passenden Termin vereinbaren können bzw. der KK wäre evtl. erst wieder gekommen, wenn deine Eltern wieder da gewesen wären. So machen wir es zumindest.
- Wie haben es denn die Nachbarn deiner Eltern geregelt, vielleicht solltest du mal bei denen nachfragen. Und noch etwas Komunikation ist alles, aber auf einer anständigen Ebene.
- Rechtswidrig das Grundstück betreten, wie bringt euch der Postbote die Post? Habt ihr einen Briefkasten am Eingangstor oder schickt der euch ne Taube vorbei? Wie war es die vergangenen Jahre geregelt, durfte er da auch auf das Grundstück? Hausfriedensbruch istein schwerer Vorwurf, den ihr da erhebt und wenn ihr das nicht beweisen könnt, kann das als böser Boomerang zurück kommen (Rufmord etc.).
- Die freie Kaminkehrerwahl gilt erst ab 01.01.2013 - egal was du gehört hast, solltest dich vielleicht erstmal mit dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz auseinander setzen, bevor du sowas von dir gibst.
Aber der beste und einfachste Rat ist: Redet miteinander, dass ist immer noch das Beste. Auf diese Weise finden wir immer eine Lösung mit unseren Kunden (auch die gehen alle arbeiten) - es kommt max. 2 oder 3mal im Jahr vor, wo wir keine Lösung finden und das sind immer die selben Kunden
Hallo,
mein Freund ist BKM und Hauseigentümer (Miethaus), der sagt als Mieter müssen Sie lediglich anteilig die Reinigung und Messung der zentralen Feuerstätte mittragen. Sprechen Sie nochmal mit Ihrem Vermieter und bitten Sie evtl. Ihren Kaminkehrer mit Ihrem Vermieter zu sprechen, mein Partner macht dies auch gelegentlich und hat so schon einigen Mietern und Vermietern in seinen zuständigen Bezirk weitergeholfen. Bei weiteren Problemen können Sie sich auch an das zuständige Landratsamt/Kaminkehrerwesen wenden.
Mein Freund (Kaminkehrer) rät vom Gips ab, je nachdem wo du das Kamintürchen hast, kann es wegen Feuchtigkeit zur Schimmelbildung kommen. Erkunde dich am besten direkt beim Kaminbauer, weil auch Dinge wie: Art des Türchens, Brennstoff und Ort (Keller, Dachboden etc.) nicht ganz unwichtig sind für den Dauerhaften Einbau. Ansonsten kannst du auch grundsätzlich Zemetmörtel, Schnellzementmörtel oder Schamottemörtel verwenden.