Nein, leider akzeptiert sie nur "Fußgänger" ... LG

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Nein, der Vertriebsweg ist keinesfalls egal und man kann sehr viel Geld beilegen, wenn man vom Hersteller aus die Ware nicht im Internet vertreiben darf, der Großhändler ist da eher nebensächlich ... Manche Firmen haben eigene Onlineshops. Ich würde mich nicht mit denen beschäftigen, die Onlineverkauf verbieten, denn vor dem Onlinegeschäft kann sich heutzutage eigentlich Keiner mehr verschießen. Ware gibt es doch massenweise und jeder Hersteller ist froh, wenn er neue Einzelhändler bekommt ... Nur Du mußt sehen, daß Du die Preise so einigermaßen hälst und sie nicht extrem unterschreitest, denn dann kann Dir der Verkauf online verboten werden. Weil die Geschäfte doch mit ganz anderen Kosten rechnen müssen, ist das wichtig für Dich! Bei der Gewerbeanmeldung mußt Du Deine Gewerbeadresse angeben und wenn das eine Mietwohnung ist, vorher vom Vermieter das o.k. einholen. Ist es Eigentum, dann paß es ja. Hast Du kein Ladengeschäft, willst aber Deine Ware auf Märkten anbieten, brauchst Du eine Reisegewerbekarte. Die Gewerbeadresse ist dann Dein Wohnsitz. Machst Du den Onlineshop nebenberuflich, hast Du in Zukunft einen 25-Stunden-Tag.

Bei Fragen kannst mir ja mailen. LG

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Ja, aber zuerst sollten die mal beim Bemerken ihrer Schieflage ihre EIGENEN Gehälter korrigieren! Die nehmen unsere Steuergelder und erhalten dafür noch flotte Tantiemen. DER Witz des Jahrhunderts. EIN GESETZ und die Sache hätte sich erledigt !!! LG

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Habe keinen Link für Dich, aber will mir ein neunes NB kaufen, wenn Du mein altes NB (Fujitsu Siemens, ca. 3? Jahre alt (kann mal nachsehen) möchtest, schreib mir.

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Frag doch den Blogbetreiber,der sagt es Dir! LG

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Sag ihm die Wahrheit!

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