Hallo, für Sanierungsarbeiten an der Elektrik -obwohl die jetzige völlig in Ordnung ist- will unser Vermieter eigenhändig dem Handwerker helfen. Dauer c. 3 Wochen. Dass er für die Absprache mit dem Handwerker in die Wohnung darf ist uns klar. Aber nun müssen wir ihn die ganzen 3 Wochen in die Wohnung lassen. Hat er gesetzlich das Recht dazu, sich über diesem Wege den Zutritt zu meiner Wohnung zu sichern, da wir ja auch nicht immer da sind?