nimm das Bild mit!
such dir nen vernünftigen Job
Herzlichen Glückwunsch zu deiner Schwangerschaft. Also gennerell gilt: Schwangerschaft ist kein Kündigungsgrund! Am besten ist es, wenn du deinem Arbeitgeber deine Schwangerschaft mitteilst, damit er deinen Arbeitsplatz entsprechend einrichten kann. Es gelten ganz bestimmte Vorgaben die für dich als werdende Mutter von Vorteil sind. Du bekommst sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt eine Freistellung von der Arbeit wirst in dieser Zeit aber voll bezahlt. Während der Schwangerschaft darfst du verschiedene Arbeiten gar nicht machen: so z.B. Nachtschicht oder Umgang mit gefährlichen die "Leibesfrucht" schädigenden Stoffen! Die genauen Vorschriften dazu findest du im §47 Mutterschutzgesetz (III.Arbeitnehmerschutzrechte)! Jetzt zu deinem befristetem Arbeitsverhältnis: Hier ist es leider so, dass dieses im August auslaufen wird und du danach arbeitslos bist! Das ist hart aber leider nicht zu ändern.
Liebe Sophia92 Grundsätzlich steht dir der geseztliche Urlaub von 24 Arbeitstagen zu. Davon kannst du mindestens 50% Frei planen und 50% kann dein Chef planen z.B. in Form von Betriebsurlaub. Urlaub dient er Erholung und sollte somit mindestens 3 Wochen am Stück genommen/gewährt werden. Am besten ist der schriftliche Antrag und am besten 1-2 Monate vor dem geplanten Urlaubsantritt. Wenn dein Chef dir keinen Urlaub gewähren möchte solltest du ein klärendes Gespräch suchen und dir die Gründe für das Verweigern des dir gesetzlich zustehenden Urlaubsanspruchs nennen lassen. Auf eine offene Konfrontation würde ich eher verzichten. Das bringt nur Ärger und schlimmeres. MfG zarathustra
Hi Sybille,
ich stimme den anderen zu. Allerdings würde ich nicht zu einem Fachanwalt gehen sondern direkt zum zuständigen Arbeitsgericht. Das ist in der Regel beim Amsgericht angesiedelt. Dort kann ein Arbeiter oder Angestellter Klage einreichen. Der Vorteil dabei ist, dass das Verfahren für den Kläger kostenlos ist. Ganz wichtig ist, dass dein Bruder keine Fristen verstreichen läßt. Und klar muss auch sein, dass eine Wiedereinstellung kaum Sinn macht. Das Vertrauensverhältnis erscheint mir nicht mehr gegeben zu sein. Allerdings sollte eine vernünftige Abfindung drin sein. Die Arbeitsgerichte entscheiden regelmäßig für die Arbeiter/Angestellten. Gruß zarathustra