Mit 12 ist man beschränkt geschäftsfähig. Dies bedeutet, dass alle Rechtsgeschäfte, die du abschließt, erstmal schwebend unwirksam sind. Deine gesetzlichen Vertreter (Eltern) müssen einem Rechtsgeschäft entweder vorher einwilligen (dann ist es direkt wirksam) oder es nachträglich genehmigen (dann wird es wirksam).
Ein Kaufvertrag von einem 12-Jährigen ist nur dann sofort und ohne Einwilligun/Genehmigung wirksam, wenn der "Taschengeldparagraph" greift. Danach darfst du dir Dinge Kaufen, die du aus Mitteln, die dir zur freien Verfügung überlassen worden sind, finanzierst.
In normalem Deutsch und auf deinen Fall bezogen bedeutet das:
Bekommst du so viel Taschengeld zur freien Verfügung, dass du dir Dinge für 200 € leisten kannst, kannst du das ohne Weiteres kaufen. Allerdings wird allgemein angenommen, dass ein 12-Jähriger nicht 200 € Taschengeld bekommt. Daher würde der Taschengeldparagraph hier nicht greifen.
Deine Eltern sollten dir eine schriftliche Einwilligung schreiben, damit der Verkäufer auf der sicheren Seite ist. Würde er dir einfach so Dinge für 200 € verkaufen, könnten deine Eltern im Nachhinein die Genehmigung verweigern und der Verkäufer müsste das Geld zurückzahlen.