Die Lehrer sind zwar die "höchstem im Raum, genauso wie die Arbeitgeber oder die Vorgesetzten, dürfen einem also legtime und dem Schulgeschehen zugehörige Befehle erteilen. Daher würde ich sagen 1,2,3,6 wäre gerechtfertigt, da es im direkten Kontext zum Unterrichtsgeschehen steht,während es sich bei 4 und 5 um private Angelegenheiten handelt, die laut Grundgesetz keinen Beamen etwas Angehen. 6 ist äußert umstritten, vor allem durch die steigende Zahl Muslimischer Schüler, die von ihrer Religion das Kopftuch vorgeschrieben bekommen. Ein Brief von den Eltern an die Klassen-oder Schulleitung genügt meiner Meinung nach, um den Schülern diese Ausnahme zu gewähren.

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