Banken: Vorgemerkte Umsätze zulässig?
Wenn ein neuer Umsatz auf den Girokonten einiger Geldverwalter als „vorgemerkt“ angezeigt wird, frage ich mich wieso der nicht gleich verbucht wird.
Wie wir ja wissen machen Banken mit dem so genannten „Parking“ richtig viel Geld. Dabei werden die Überweisungen aller Kunden verzögert, sodass mit dem Geld über Nacht investiert werden kann. Genaugenommen ist das eine Veruntreuung, aber der Gesetzgeber schaut bislang zu.
Doch ist der Umsatz vorgemerkt, geben die Banken ja selbst zu, die Buchung bereits erhalten zu haben. Ich frag mich, ob das nicht illegal ist.