In der Einkommensteuererklärung gehören alle Einkünfe; also auch die vom Vollzeitjob und vom Freiberuf.

In die EÜR gehören nur die Betriebseinnahmen und -Ausgaben aus der freiberuflichen Tätigkeit.

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Du kannst immer dann die Verpflegungspauschale ansetzen, wenn du mehr als 8 Stunden auswärts beruflich tätig bist.

Du bist auswärts beruflich tätig, wenn du außerhalb deiner Wohnung und außerhalb deiner ersten Tätigkeitsstätte (also dein "fester Arbeitsort") beruflich tätig bist.

Hier kannst du nachlesen, wo deine erste Tätigkeitsstätte ist (falls du überhaupt eine hast):

Was ist bei mehreren Tätigkeitsstätten absetzbar? (lohnsteuer-kompakt.de)

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Wenn das Kind ganzjährig in der Schule war, gibst du da 01.01.20-31.12.20 an.

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Ich hatte das auch bei meiner Zahnspange. Nach zwei Wochen ohne ist das aber wieder zurück gegangen.

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Um was handelt es sich genau? Hat Google dir die Website zur Verfügung gestellt?

Wenn ja, dann wäre das eine sonstige Leistung, somit fällt eine innergemeinschaftliche Lieferung raus, da dort eine Warenbewegung erforderlich ist, die bei sonstigen Leistungen nicht stattfinden kann.

Könnte ein Fall des § 13b UStG sein.
Schau mal auf deiner Rechnung, in dem Fall müsste es dort ein Hinweis zur Versteuerung nach § 13b UStG geben.

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Du wächst doch noch. Und so weit vom Altersdurchschnitt bist du auch nicht entfernt.

Und nein, große Leute sind nicht besser als kleine.

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Such mal nach Inktober - da gibts ganz viele Ideen . Das ist eine Challenge im Oktober, wo man jeden Tag etwas zeichnet.

Du musst natürlich nicht jeden Tag zeichnen, sondern kannst dir ein interessantes Thema raussuchen und per Zufallsgenerator entscheiden.

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Wie wärs mit einem Saisonkennzeichen?

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Dein Auto selber nutzen?

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Ich arbeite in der Finanzverwaltung und bin zufrieden.

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Mach es doch nicht noch unangenehmer für ihn, als es schon ist. Denke im Zeitalter des Internets hat er auch genügend Zugriff auf Antworten.

Du könntest ihm aber anbieten, dass er dich gerne alles fragen kann, wenn er was wissen will

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