Hi, bei so viel Bekannten im Seminar ist es tatsächlich nicht so verständlich, dass sie die Sachen unbedingt von dir will. Du könntest ihr sagen, dass deine Sachen leider nicht vollständig sind und es besser ist, wenn sie ... (Namen der beiden anderen) fragt. Viel Glück!

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Grabpflege wer muss was tun und wer darf bestimmen?

Hallo ! Habe mal eine Frage zum hema Grabpflege !

Und zwar geht es darum : Meine Oma ist vor fast drei Jahren verstorben , sie hat mir sehr viel bedeutet und ich hatte angeboten mich um das Grab zu kümmern weil der eine Sohn von ihr sehr weit weg wohnt und mein anderer Onkel und meine Mutter es aus gesundheitlichen Gründen nicht gut können . Am Anfang war es auchkein problem so lange ich nur das Unkraut entfernt hatte , aber als ich das vertrocknete Moos weggemacht hatte ( sah echt schrecklich aus )das mein Onkel gepflanzt hatte damit das Grab zuwächst , hat mein Onkel mir mit schläge gedroht und das er mir dir finger abhacken würde wenn ich nochmal an das Grab gehen würde . Seit dem hatte ich nichts mehr gemacht auch wenn es mir sehr leid getan hat für meine Oma aber ich muss mir ja nicht drohen lassen.

Nun wurde ja sehr lange nichts gemacht keiner wohnte mehr in dem Ort wo meine Oma beerdigt ist wie das dann ausah kann man sich vorstellen,nun hat mein Onkel letztens mit meinem Bruder zusammen das Grab komplett geräumt und mit weissen steinen vollgemacht . Meine Mutter fand das so leer und farblos und hat ein Rote Herz mit kleinen roten steinen drauf gemacht und eine umrandung sieht sehr schön aus hat auch nicht jeder . Ist das Verboten ??? Ihre zwei Brüder wollen das sie es wieder wegmacht und ich werde von dem einen blöd angemacht weil ich mich nicht um das Grab gekümmert habe muss ich mir das gefallen lassen ?? Muss meine Mutter das alles nun wieder wegmachen ? Es war doch auch ihre Mama und sie hatte sich um sie gekümmert die ganzen Jahre wobei ihr Brüder es nicht taten . Und kann meine Mutter die alleinige grabpflege beantragen ??

Hoffe mir kann da jemand helfen würde mich sehr freuen !!

Danke Lg

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Hallo Angelheart! Wie schade, dass es über eine Grabstelle Streit gibt, der Tod deiner Oma ist ja schon traurig genug. Grundsätzlich darf der Erwerber der Grabstelle (der, der bezahlt) entscheiden. Wenn der Erwerber der Verstorbene ist, dann gehen die Rechte und Pflichten an die rechtmäßigen "nutzungsberechtigen" Erben über. Das scheinen in deinem Fall alle Kinder deiner Oma zu sein. Die dürfen gemeinsam über die Grabpflege entscheiden, natürlich im Rahmen der jeweiligen Friedhofsordnung. ***Wichtig ist, dass die Belange des Verstorbenen berücksichtigt werden, denn ein Grab dient ja ihm zu Ehren. Wenn es keine schriftlichen Hinterlassenschaften über die Grabgestaltung gibt, dann zählt der "mutmaßliche Wille" des Verstorbenen: was hätte deiner Oma am besten gefallen? Gibt es da Unstimmigkeiten zwischen den Erben, kann man den "mutmaßlichen Willen" vor Gericht klären lassen. Lg

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Akku leer und kein Stromkabel dran? Sonst: Versuche beim nächsten Hochfahren, im abgesicherten Modus zu starten, dazu F8 nach dem Start drücken. Dann das System auf eine Uhrzeit wiederherstellen, an dem der PC normal lief, z.B. gestern (bei Systemprogramme) Viel Glück!

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Schade, dass du es erst so spät bemerkt hast. Du solltest ihnen schon noch etwas Zeit geben, ich würde sagen, 1 - 2 Tage auf jeden Fall. Du kannst morgen nochmal anrufen und erklären, warum es so dringend ist und warum deine Bewerbung so dringend weggeschickt werden muss. Dann sagst du, dass du es auf jeden Fall persönlich abholen wirst, damit sie keine Mühe damit haben und dann fragst du, wann du damit rechnen kannst oder wann du nochmal nachfragen darfst. Viel Erfolg!

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Vielleicht hat sie noch nicht alle anderen Bücher von Ian McEwan (Abbitte), auf jeden Fall bist du sicher, dass sie mag, wie der Autor schreibt: z.B. Saturday, Liebeswahn, Der Trost von Fremden .. Auf jeden Fall bist du eine richtig gute Freundin, du machst dir wirklich Gedanken, womit sie sich beschäftigt und was ihr gefallen könnte. Sie freut sich auf jeden Fall!

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Am besten sagst du ihr höflich und freundlich, dass du dich nicht gut fühlst dabei, wenn sie so rasant fährt. Das kommt auf jeden Fall besser an als "DU fährst ja schrecklich!!"

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Sehr gerne überzeuge ich Sie in einem persönlichen Gespräch von meinen Qualifikationen und Fähigkeiten und freue mich sehr auf Ihre Einladung.

Freundlich und selbstbewusst. Viel Erfolg!

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Ich würde sagen, du kannst ihn auf alle Fälle kosten. Ein trockener Kuchen ohne Obst, Frischkäse, Quark usw. ist 1 Woche ohne weiteres haltbar, trockenen Kuchen muss man nicht kühlen. Evtl. kann die Schokoladenglasur etwas geschmolzen sein, oder er ist etwas ausgetrocknet, aber nicht gesundheitlich bedenklich! Lass ihn dir schmecken und freu sich über so ein nettes Päckchen :-)

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Vielleicht hast du einen anderen (erwachsenen) Ansprechpartner, dem du dich anvertrauen kannst, z.B. Oma, Opa, große Geschwister, nette Lehrerin? Leider weiß ich nicht, was genau dich so bedrückt, schulische Probleme, etwas zuhause, im Freundeskreis, eine eigene Krankheit ... Da ist es natürlich sehr schwierig, von fern zu raten. Vielleicht haben deine Eltern Angst, dass ein Psychologe zu teuer ist, oder es ist ihnen peinlich, dass jemand in ihrer Familie psychologische Betreuung bekommt. Wenn du kannst, sprich sie doch mal darauf an. Wenn du tatsächlich im privaten Umfeld niemanden hast, der dir kompetent raten kann und auch dein Verhalten in der Schule betroffen ist (so wie du es beschreibst, sicher), dann kannst du dich auch an den Beratungslehrer in deiner Schule wenden und nach der Schulpsychologischen Beratungsstelle fragen. Das ist dann speziell für Schüler, da sollten deine Eltern nichts dagegen haben. Das schaffst du!

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Hallo, folgende Info gibts im Stern-Wirtschaftsteil:

Zu überhastet das Erbe angenommen? Oder unüberlegt das Erbe ausgeschlagen? Und jetzt ist es zu spät? Nicht unbedingt. Das Gesetz ist sehr pragmatisch formuliert: "Die Anfechtung der Annahme gilt als Ausschlagung, die Anfechtung der Ausschlagung gilt als Annahme." Dafür muss allerdings ein Anfechtungsgrund vorliegen. Folgende akzeptiert der Gesetzgeber:

  1. Wenn sich der Erbe in irgendeiner Form geirrt hat, entweder über die Ausschlagung an sich oder wegen einer Eigenschaft der Erbschaft. Beispielsweise hat der Erbe die Ausschlagung beim falschen Nachlassgericht abgegeben oder er wusste nicht, dass der Erblasser ihm zahlreiche Auflagen aufgebürdet hat, die er nicht erfüllen kann. Eine Anfechtung ist auch möglich, wenn er die Existenz von Miterben nicht kannte oder nicht wusste, dass der Nachlass gar nicht überschuldet war.

  2. Wenn der Erbe durch Täuschung oder Drohung die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen hat. Die Gerichte prüfen die Anfechtungsgründe sehr genau. Beraten Sie sich deswegen vorher mit einem Fachmann. Denn manchmal sind es nur Nuancen, die einen richtigen Anfechtungsgrund von einem unbeachtlichen unterscheiden.

Evtl. trifft zu, dass du dich im Grund der Ausschlagung geirrt hast, denn du wusstest ja nichts von der Lebensversicherung.

*** Ich würde als erstes die Lebensversicherung anrufen und mich erkundigen. Als zweites dann, je nachdem, wie die Auskunft der Versicherung war, das zuständige Nachlassgericht, bei dem du ausgeschlagen hast, kontaktieren und den Fall schildern. Die können dich dann weiter beraten.

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Ich würde eine Wäscheleine spannen und die Handtücher mit Klammern aufhängen. Nur nicht zu lang und zu feucht, sonst gibts Schimmel hinter den Möbeln ...

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Wie wärs, wenn du was mit ihr zusammen unternimmst? Z.B. könntest du mit ihr zum Einkaufsbummel, und sie darf sich dann ein schönes Accsessoire, Tuch, Lippenstift, was von Lush, Bodyshop aussuchen, und danach lädst du sie zum Kaffee oder Eisbecher ein? Oder mit dem neuen Teil zusammen mit dir ins Kino o.ä. Oder Cupcakes mit verschiedenen Geschmacksrichtungen und tollen Farben, lecker! Und dazu in passenden Farben Lidschatten oder Lipgloss ...

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Hallo! 1. Versuche, ob der Drucker aus anderen Programmen, z.B. Bildbearbeitung, Excel o.ä. druckt. Falls ja, stimmt die Verbindung zum Rechner.
2. Druckerselbsttest. Falls erfolgreich, ist der Drucker selbst auch in Ordnung. 3. Systemwiederherstellung auf einen früheren Zeitpunkt, als er noch "normal" lief. Falls keine Besserung: 4. Drucker und Druckertreiber deinstallieren und neu installieren, ggf. mit einer neueren Treiberversion (Internet). Melde dich, wenn es nicht geht. Viel Erfolg wünscht xmasMaus!

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