In meiner Wohnung ist an einem Dachfenster die innere Scheibe gesprungen oder gerissen (??) jedenfalls kaputt - siehe Foto.
Der Riss war schon beim Einzug in der Scheibe, ist mir allerdings erst viel später aufgefallen und ist somit auch leider nicht im Übernahmeprotokoll vermerkt.
Jetzt droht dieses rausgebrochene Teil aber nach unten zu fliegen, was sehr blöd ist, da es genau über der Treppe ist.
Da dieses Fenster im Treppenhaus ist, also ziemlich weit oben, habe ich es noch nie berührt, geschweige denn geöffnet oder sonstiges. Ich wüsste gar nicht, wie ich so weit hoch kommen sollte, geschweige denn es durch unsachgemässe Benutzung kaputt gemacht zu haben.