Ich wünschte das mit dem Geld würde stimmen :'(
Weil Patriachart und Heteronormativität.
Naja wenn sie auf schwule "steht" dann ist das ja nicht deine Schuld. Du solltest klare Grenzen ziehen und ihr gegenüber auch ehrlich sein, denn das hat sie auch verdient. Ich würde an deiner Stelle mit ihr bei der erstbesten Möglichkeit darüber reden und alles klarstellen. Vergiss aber nicht, sie ist auch nur ein Mensch mit Gefühlen die man auch beachten sollte.
Habs mit 13 gemerkt hihi
Ja, das Café darf dich in diesem Fall tatsächlich rausschmeißen – und das aus mehreren Gründen:
1. HausrechtDas Café ist ein privates Unternehmen, und die Inhaber haben das Recht, selbst zu bestimmen, unter welchen Bedingungen Gäste dort verweilen dürfen. Sie können also Regeln aufstellen, z. B. dass das Café kein "Study-Place" ist, und diese durchsetzen.
2. VertragsfreiheitEin Café ist nicht verpflichtet, Gäste unbegrenzt zu bedienen oder ihnen eine längere Aufenthaltsdauer zu gewähren. Ein Vertrag (in Form einer stillschweigenden Gastaufnahme) entsteht in der Regel mit der Bestellung. Sobald jedoch das Personal findet, dass ein Gast den Platz zu lange blockiert oder sich nicht an die Regeln hält, kann es von seinem Hausrecht Gebrauch machen.
3. Wirtschaftliches InteresseEin Café verdient Geld durch den Verkauf von Getränken und Speisen, nicht durch das Bereitstellen von Sitzplätzen. Wenn jemand über mehrere Stunden nur ein Getränk konsumiert, kann das wirtschaftlich nachteilig für das Café sein, weil in der Zeit potenziell zahlende Gäste keinen Platz bekommen.
Darf das Café dich einfach so rausschmeißen, nur weil du einen Laptop hast?Ein Laptop allein ist kein Grund für einen Rausschmiss. Aber wenn das Café ausdrücklich kommuniziert, dass es kein Lernort sein soll, und du mit einem Laptop dort sitzt, könnte das Personal annehmen, dass du dort arbeitest oder lernst – und dich bitten zu gehen. Ob du tatsächlich lernst oder den Laptop nur zum Zeitvertreib benutzt, wird dann in der Praxis schwer überprüfbar sein.
Gar nicht, mit 18 ausziehen in eine andere Stadt und Kontakt abbrechen
Tschuldigung aber geht's dir noch gut im Kopf?!! Keine Frau würde es provozieren, sich vergewaltigen zu lassen. Das ist doch krank. Ja es gab vielleicht schon falsche Anschuldigungen von Frauen gegenübern Männern aber das sollte man nicht einfach immer annehmen.
1. Zivilrechtliche Seite
Das Haus gehört euch beiden zu je 50 %, also kann deine Exfrau es nicht allein verkaufen.
Da sie die Raten allein zahlt, könnte sie argumentieren, dass sie deine Hälfte „abkauft“ – aber deine Forderung wegen des Materials steht noch im Raum.
Die Teilungsversteigerung ist das übliche Mittel, wenn sich Miteigentümer nicht einig sind. Das Haus wird dann versteigert, und der Erlös (nach Abzug der Schulden) wird zwischen euch aufgeteilt.
Dein Problem: Das vorgestreckte Materialgeld ist nicht automatisch eine Schuld deiner Exfrau, wenn es nicht vertraglich festgehalten wurde. Sie kann behaupten, es war deine private Investition.
2. Strafrechtliche Seite
Betrug (§ 263 StGB): Dafür müsste sie von Anfang an die Absicht gehabt haben, dich oder deinen Chef zu täuschen, um sich zu bereichern. Das wäre schwer zu beweisen.
Unterschlagung (§ 246 StGB): Das Material ist verbaut und nicht mehr trennbar, also keine klassische Unterschlagung. Sie müsste dir aber einen Wertersatz zahlen, wenn sie davon profitiert.
Was kannst du tun?
Falls noch nicht geschehen: Beweise sichern (z. B. Rechnungen, Mails, Nachrichten, in denen sie die Materialien ausgesucht hat).
Falls dein Chef im Grundbuch steht, könnte er bei der Versteigerung einen Teil des Erlöses für sich beanspruchen.
Falls noch nicht versucht: Vermittlung über einen Mediator. Das ist günstiger als ein langer Rechtsstreit.
Falls möglich: Gegenangebot machen – vielleicht will sie dich auszahlen, um den Streit zu beenden.
Ich würde erstmals auf die §§ 184b und 184c des StGB's verweisen.
Also bei Zeugen wird eigentlich nicht zugestellt (förmlich gegen Zustellungsurkunde) sondern eigentlich immer formlos (einfacher Brief). Wenn du nichts weißt, dann würde ich einfach mal bei Gericht anrufen und dort die Situation schildern. Wenn die sagen dass du kommen musst, dann musst du kommen.
Ganz ehrlich, wenn deine Mom schon so reagiert hat, dann würde es sich in meinen Augen nicht lohnen, deine Mom davon zu überzeugen. Sie hat sich ihre Meinung schon gebildet.
Ich würde mehr sagen, dass es bei dir eine Mischung aus Heterosexismus und aus kulturellem Essentialismus ist.
Heteronormativität beschreibt die Annahme, dass Heterosexualität die natürliche oder einzig richtige sexuelle Orientierung ist, während kultureller Essentialismus davon ausgeht, dass Geschlecht und Sexualität feste, unveränderliche Konzepte sind und Abweichungen davon als unnatürlich betrachtet werden.
Stolzer Schwuler hier :3
Nein, der Rundfunkbeitrag ist generell unnötig. Der Rundfunk an sich ist so schwachsinnig.
Der Rundfunkbeitrag ist eine Zwangsgebühr, die jeder zahlen muss, unabhängig davon, ob er das Angebot nutzt. Dies verzerrt den Medienmarkt, da private Anbieter sich selbst finanzieren müssen, während ARD und ZDF mit Milliarden gefördert werden. Ein großer Teil des Budgets fließt in Verwaltung, hohe Gehälter und Pensionslasten, anstatt in qualitativ hochwertigen Content. Zudem verlieren die Sender durch fragwürdige Neutralität und seichte Unterhaltung ihren eigentlichen Bildungsauftrag. In Zeiten von Streaming, Social Media und Podcasts ist ein staatlich finanzierter Rundfunk überflüssig. Statt einer Pflichtgebühr wären freiwillige Abos oder steuerfinanzierte Basisangebote gerechter und zeitgemäßer.
Wenn du die Tat begangen hast, wenn du noch 13 Jahre alt warst kann es vielleicht was kommen vom zuständigen Sozialen Kommunalen Dienst, aber vom Gericht / StA noch nichts, da du zum Zeitpunkt der Tat noch nicht strafmündig warst. Aber, beginn einfach nicht damit Straftaten zu begehen. Es gab auch schon mal einen Fall, wo ein 13-jähroger einen Tag vor seinem Geburtstag einen Einbruch begangen hat (im Sinne des § 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB) und als die Tat vollendet war, war es 00:02 Uhr und somit wurde er von seiner Geburtstagsparty von der Polizei mitgenommen.
Ja, der Verfassungsschutz macht nix gegen Rechts. Melde es einfach der zuständigen Polizeibehörde, wenn die dich wegschicken dann zur zuständigen Staatsanwaltschaft, wenn die nichts machen, dann kannst du Klagen, da die StA und die Polizei verpflichtet sind, wenn sie was von einer Straftat mitbekommen haben, von Amts wegen zu Ermitteln.
Der Pfarrer hat in der Regel das Hausrecht, wenn nichts anderes bestimmt ist, also ja.
Generell, wenn du nicht genügend werden willst, dann auch dir einfach eine neue Kirche.
Für die Frist der Verjährung ist entscheidend, welche Höchststrafe einer Tat angedroht wird. Für Taten, die mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe bedroht sind, beträgt die Frist 30 Jahre. Für Freiheitsstrafen von mehr als drei Jahren beträgt die Frist 15 Jahre. Bei Freiheitsstrafen von drei Jahren ist die Frist nach 10 Jahren erloschen und für andere Strafen beträgt die Frist sieben Jahre.
Davon wird jedoch in einigen Fällen abgesehen. Bei schweren Sexual oder Gewaltverbrechen gegen Kinder unter 16 Jahren verjährt eine Straftat frühestens mit dem vollendeten 25. Lebensjahr des Opfers. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Folgen der Verbrechen häufig mit schwerwiegenden Traumata einhergehen und die Opfer sich deswegen niemandem anvertrauen. Der Beginn der Verfolgungsverjährung ist am Tag der strafbaren Handlung. Wurde vor Ablauf der Frist ein erstinstanzliches Urteil gefällt, so tritt die Verjährung nicht ein.
Mach Vorher-Nacher Bilder falls das Unternehmen doch nicht zahlt und du Schadensersatz erklagen willst. Ich würde das Schriftstück auf jeden Fall behalten. Ich an deiner Stelle hätte als erstes die Polizei verständigt (nicht unter der 110, die ist nur für wirkliche Straftaten bzw. große Unfälle. Du kannst die Nummer des nähesten Polizeireviers einfach googlen).
Keine Ausführliche Rechtsberatung, geh lieber zu einem Anwalt der hat das studiert.
Sieht aus wie ein Strafbefehl. Du hast drei Optionen:
1. Einfach zahlen, wenn du es warst und du es so bezahlen kannst.
2. Einspruch einlegen (Frist beachten!!), wenn du sagst, dass du das überhaupt nicht warst. Hierbei kommt es zu einer Hauptverhandlung wo das persönliche Erscheinen eigentlich immer festgesetzt wird. Wenn du dann nicht kommst, gibt's ein Versäumnisurteil und du musst die Strafe plus Gerichtskosten und evtl. Anwaltskosten (würde mir einen Anwalt holen) zahlen.
3. Beschränkter Einspruch einlegen, wenn du sagst, ja das war ich aber das kann ich mir nicht leisten weil ich bspw. Sozialleistungsempfänger bin, hier musst du dann deine finanzielle Lage vorlegen und dann entscheidet das Gericht, ob die Tagessatzanzahl gleichbleibt oder weniger wird.
Falls noch Fragen da sind, einfach nachfragen :3