Mit 1 Euro einstellen und Froh sein das es weg ist?

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Ich würde dein Rechner zu einem Experten bringen lassen und nach Viren überprüfen lassen.

Hört sich nach einem fiesen Virus an.

Grafik-Karten Probleme sind es nicht. da würde gar kein Bild mehr kommen

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Hallo,

nein dies ist kein Problem. Innerhalb der Probezeit kannst du auch ohne Beweggründe Kündigen

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Hallo,

Wie wäre es wenn du dich einfach von mehreren Ärzten dieses Bereichs beraten lässt? Beratungsgespräche kosten meist nichts und die Informationen dort sind zuverlässiger als hier :)

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Sämtliches Hundefutter ist gut für Hund (Und Mensch).

Es gibt mehrere Test`s und Studien, die bewiesen haben, unsere 4 Beiner bekommen besseres Essen vor die Schnauze... Verzeihung. den Mund, als wir Menschen.

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Hallo, Die Garantie richtet sich nach den Hestellerangaben.

Jeder Hersteller gibt für seine Produkte variable Garantiezeiten.

Ebenfalls gibt es auch gesetzliche Garantiezeiten,

Zb. muss ein Autohändler auf ein gebrauchten mind. 1 Jahr vollgarantie geben!

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Garnicht? ein Artest / Krankschreibung wäre zu empfehlen?

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Rollenspiel:

Runes of Magic (kostenlose und Buntere Version von WOW)

Spiele ich seit ca 2 Jahren auf den Server Scabtha.

Wenn du dich für das Spiel intressierst, Meldung machen ;) ich führe dich in das Spiel ein. :) is auch komplexer als WOW

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!Auffahrunfall-/Unfall in der Probezeit!

Gestern nach Feierabend (23:30), es hat geregnet und vor mir ist eine Frau gefahren, sie ist 30-40m vor mir gewesen, plötzlich hat sie eine vollbremsung gemacht und ist einfach mitten auf der Fahrbahn stehen geblieben (bremsleuchten waren bei ihr schon erloschen und sie hat weder Warnblinklicht noch einen Blinker gesetzt) (70 Km/h sind erlaubt gewesen) als sie gebremst hat habe ich auch gebremst bin aber trotzdem bei ihr hinten drauf gefahren. Naja mein Auto ist ein totalschaden mein Airbag ist aufgegangen und ich war ungefähr 3-5 sek Weggetreten als ich zu mir gekommen bin bemerke ich nur wie die frau aufeinmal losfährt ich hab ein schock bekommen doch dann ist sie nach 100-150 metern angehalten. Ich bin aus dem Auto gestiegen noch etwas benommen und bin zu ihr gelaufen die Frau saß noch im auto anstatt mir zu helfen ich habe sie gefragt ob alles ok sei sie hat mit ja geantwortet sie hätte nur kopfschmerzendann habe ich gefragt was passiert sei sie hat gesagt sie hat eine katze gesehen und hat gebremst

dann habe ich die polizei gerufen die haben den unfall aufgenommen und haben gesagt das ich schuld sei, wegen nicht einhalten des sicherheitsabstandes, ich musste weder Bußgeld noch Verwarnungsgeld zahlen, wieso??

Was ich aber nicht verstehe ist: 1. Bei diesem Wetter (regen) hat sie eine Katze gesehen? Katzen gehen bestimmt nicht bei regen raus!! 2. Auch wenn sie eine Katze oder Hasen gesehen hat, darf sie eine solche Vollbremsung durchführen ohne auf den Rückfließenden verkehr zu achten? Sie hätte immerhin noch auf die Bremse treten können um mich zu warnen oder einen Blinker!! 3. Die Frau hat mir garnicht geholfen obwohl ich verletzt war, sie ist 100-150 meter weitergefahren und am ende bin ich mit meinen Schürfwunden und Prellungen am Hals und Händen zu ihr gelaufen

Ich bin noch in der Probezeit, bin nie negativ aufgefallen!! Wo mit muss ich rechnen?

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Mal zwei sachen für dich raus gesucht :)

Auffahrunfall—Bremsen für Kleintiere

Wenn der Vordermann plötzlich eine Vollbremsung durchführt, da ein Kleintier, Vogel, Katze oder Igel die Straße überquert, so haftet der Vordermann unter Umständen mit einer Quote bis zu 50% mit, sofern er plötzlich und unerwartet eine Vollbremsung durchgeführt hat. Bei größeren Tieren ist die Quote entsprechend geringer, bzw. je nach Umständen des Einzelfalles gleich 0. Zu beachten ist jedoch, daß grundsätzlich der Beweis des ersten Anscheines für die volle Schuld des Auffahrenden spricht. Es kommt aber immer auf den Einzelfall an. Bremst der Vordermann ohne irgendeinen Grund urplötzlich ab, so kann den Auffahrenden aufgrund seines zu geringen Abstandes immer eine Mitschuld treffen. Plötzliches Bremsen ist nicht notwendig besonders starkes Bremsen. Hier werden die juristischen Feinheiten deutlich. Bei größeren Schäden empfiehlt es sich daher in der Regel einen Anwalt einzuschalten.

Und:

SAARBRÜCKEN (DAV). Wer für ein Kleintier bremst und dadurch einen Auffahrunfall verursacht, muss für die Schäden gerade stehen. Dies hat das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) in einem Urteil entschieden, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben.

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein Autofahrer scharf gebremst, weil vor ihm ein Eichhörnchen über die Straße gelaufen war. Ein nachfolgender Motorradfahrer geriet seinerseits beim Bremsen ins Schleudern, stürzte und prallte gegen das Auto. Der Mann zog sich schwere Verletzungen zu und klagte nun auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass ein Tier von der Größe eines Eichhörnchens keinen ausreichenden Anlass dafür bietet, durch einen Bremsvorgang andere Autofahrer zu gefährden. Dies wäre nur dann zulässig, wenn der betroffene Fahrer - wie etwa bei Rehen oder Hirschen - damit rechnen müsste, einen Sach- oder Personenschaden zu erleiden. Bei Kleintieren dagegen sei es zumutbar, das Tier notfalls zu überfahren, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen. Auch eine Schreckreaktion wollten die Richter dem Beklagten in diesem Fall nicht zubilligen: Bei einem Eichhörnchen handele es sich um ein so kleines Tier, dass weder eine nennenswerte Schockreaktion nachvollziehbar ist noch die Gefahr besteht, dass Zweifel dahingehend aufkommen können, ob ein für das eigene Fahrzeug und die eigene Person gefahrloses Überfahren des Tieres noch möglich ist oder nicht. Dem Motorradfahrer wurden Schadensersatz und Schmerzensgeld zugesprochen - allerdings gekürzt um den Mitverschuldensanteil von einem Drittel, weil die Richter in dem missglückten Bremsvorgang einen Fahrfehler sahen.

Saarländisches Oberlandesgericht Urteil vom 7. Januar 2003 Aktenzeichen: 3 U 26/02 - 1 -

Und zum Sicherheitsabstand: ** Bei 70 Km ist ein Abstand von 35m ausreichend!**

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!Auffahrunfall-/Unfall in der Probezeit!

Gestern nach Feierabend (23:30), es hat geregnet und vor mir ist eine Frau gefahren, sie ist 30-40m vor mir gewesen, plötzlich hat sie eine vollbremsung gemacht und ist einfach mitten auf der Fahrbahn stehen geblieben (bremsleuchten waren bei ihr schon erloschen und sie hat weder Warnblinklicht noch einen Blinker gesetzt) (70 Km/h sind erlaubt gewesen) als sie gebremst hat habe ich auch gebremst bin aber trotzdem bei ihr hinten drauf gefahren. Naja mein Auto ist ein totalschaden mein Airbag ist aufgegangen und ich war ungefähr 3-5 sek Weggetreten als ich zu mir gekommen bin bemerke ich nur wie die frau aufeinmal losfährt ich hab ein schock bekommen doch dann ist sie nach 100-150 metern angehalten. Ich bin aus dem Auto gestiegen noch etwas benommen und bin zu ihr gelaufen die Frau saß noch im auto anstatt mir zu helfen ich habe sie gefragt ob alles ok sei sie hat mit ja geantwortet sie hätte nur kopfschmerzendann habe ich gefragt was passiert sei sie hat gesagt sie hat eine katze gesehen und hat gebremst

dann habe ich die polizei gerufen die haben den unfall aufgenommen und haben gesagt das ich schuld sei, wegen nicht einhalten des sicherheitsabstandes, ich musste weder Bußgeld noch Verwarnungsgeld zahlen, wieso??

Was ich aber nicht verstehe ist: 1. Bei diesem Wetter (regen) hat sie eine Katze gesehen? Katzen gehen bestimmt nicht bei regen raus!! 2. Auch wenn sie eine Katze oder Hasen gesehen hat, darf sie eine solche Vollbremsung durchführen ohne auf den Rückfließenden verkehr zu achten? Sie hätte immerhin noch auf die Bremse treten können um mich zu warnen oder einen Blinker!! 3. Die Frau hat mir garnicht geholfen obwohl ich verletzt war, sie ist 100-150 meter weitergefahren und am ende bin ich mit meinen Schürfwunden und Prellungen am Hals und Händen zu ihr gelaufen

Ich bin noch in der Probezeit, bin nie negativ aufgefallen!! Wo mit muss ich rechnen?

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Hallo,

Man darf für Tiere nicht Bremsen. Hört sich sau Blöd an, aber ist so.

Das heißt aber auch, das du evtl wegen Sicherheitsabstand belangt werden kannst,

aber die Dame ebenfalls, weil sie für ein Tier gebremst hat.

Wenn eine Kollision mit einem großen Wildtier unmittelbar bevorstand und der Fahrzeugführer dem Tier ausgewichen ist, gibt es in der Praxis dennoch oft Geld von der Versicherung. Und zwar dann, wenn das Ausweichen erfolgte um einen schweren Aufprall abzuwenden. Grund: Erleidet der Versicherte dadurch, dass er sich bemüht, einen Schaden abzuwenden oder gering zu halten Nachteile, so muss die Versicherung ihm diese laut Gesetz ausgleichen. Wer dagegen einem kleinen Tier, wie einem Hasen, Igel oder Marder ausweicht, muss da-durch entstehende Schäden in der Regel selbst tragen. Hier stehen die meisten Gerichte auf dem Standpunkt, dass die von Kleintieren ausgehende Gefahr für einen Pkw so gering ist, dass es unverhältnismäßig wäre, das mit einem Brems- oder Ausweichmanöver verbundene Unfallrisiko in Kauf zu nehmen (so z.B. BGH, Az. IV ZR 321/95).

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Dies kann möglich sein :)

Wenn der Schütz angesteuert wird, wird dann auf A2 auf GND umgeschgaltet?

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Um rechtlich auch für die Hinterbliebenen keine ungeregeltheiten usw. zu hinterlassen, ist es immer besser, ein Testament vom Notar beglaubigen zu lassen.

Ebenfalls umgehst du damit, falls du mehrere Geschwister hast, ich nenne es hier mal Streitpartein, das eine Partei das gefundene Dokument von dir wegwirft, und behaubtet, es gab nie ein.

Beim Notar wird eine Kopie gemacht, diese verwahrt dann auch beim Notar

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Hallo, Hast du ihn in einer Werkstatt oder von nem Kollegen wechseln lassen?

Es könnte ebenfalls sein, das die neue Wasserpumpe einen herstellerfehler hat.

Ebenfalls könnte aber auch vergessen worden sein, das Kühlsystem zu entlüften, was zu diesem effekt führen kann.

Auch kann es möglich sein, das im zusammenhang der Instandsetzung, das Thermostat was ab bekommen hat, und nicht mehr den großen Kühlkreislauf auf macht :)

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Zu den 5 Fragen.

  1. Welche Größe soll diese haben?

  2. Wie Groß soll dieser sein?

  3. Kann ich leider nich sagen,

  4. Verkäuferabhänig

  5. ??? Landschaftsabhängig

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