Guten Tag!

Also als Schuldirektor würde ich Dir raten Deiner Lehrerin ein Attest über die Erkrankung zu geben und mit ihr zu besprechen wie das Aufholpensum in Etappen nachgearbeitet werden kann. Auch für die Klausur sollte ein nachschreibetermin vereinbart werden. Kein Kollege und keine Kollegin wird sich vernünftigen Argumentenwie z.B Krankheit o.ä. verschließen, insbesondere dann nicht, wenn Du einen Vorschlag machst wie das Versäumte nachgeholt werden kann. Sollte das dennoch der Fall sein, dann gibt es einen Vertrauenslehrer an denman sich wenden kann.

Aus Deiner Frage schieße ich, dass Du an einer Waldorfschule bist. Gerade dort ist man gegenüber Lernproblemen sehr aufgesclossen und auch gerade dort kümmert sich der Klassenlehrer als Vertrauensperson um Deine Belange.

Viel Erfolg!

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Nun, alle guten Dinge sind drei. ... Aber Spaß beiseite. Sie sollten unbedingt sozialpädagogisch-psychologische Beratung suchen. Solche Beratungsstellen gibt es in jeder größeren Stadt, Anschriften können u.a. bei den Berufschulen oder auch über die Arbeitsagentur erfragt werden. Wenn Sie mit Hilfe einer intensiven sozialpädagogischen Beratung glaubhaft machen können, dass Sie an Ihren Problemen arbeiten und eine gewisse Reife erreicht haben, dann sollte es funktionieren. Aber alleine werden Sie Probleme haben. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, ob die angestrebte Ausbildung für Sie die Richtige ist? Auch das könnte eine Ursche für Ihr Problem sein.

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Wichtig ist es sich allesgenau zu überlegen. Wie schon mein Vorredner geschrieben hat, ist die Schulpflicht mit dem Abschluss der 9.Klasse erfüllt. Das heißt, dass Sie Ihre jetzige Schule problemlos verlassen können, dass es aber der anderen Schule freigestellt ist Sie zu aufzunehmen. Ich würde zweierlei tun: Ein Gespräch mit dem Rektor der jetzigen Schule über die vorhandenen Probleme führen und zu erörtern wie man sie u.U. beseitigen kann. Zugleich würde ich ein offenes und ehhrliches Informationsgespräch mit der neuen Schule (BBS) führen um zu klären ob man sie dort in den laufenen Betrieb aufnehmen kann und würde. Es sollten dann aber alle Beweggründe auf den Tisch kommen. Die Chancen stehen sicherlich gut wenn es um eine unerträgliche Situation durch z.B Mobbing oder gar Gewalt unter Mitschülern geht. Dann liegt auf jeden Fall ein berechtigter Grund zum Schulwechsel vor. Erst dann würde ich mich entscheiden. Die neue Schule bekommt auf jeden Fall die bisherige Schulakte und erfäjhrt dann ohnehin die Hintergründe des Wechsels. Es ist eine schwierige Situation! Einfacher wäre den Schulwechsel mit einem Ortswechsel (Umzug) zu verbinden. Dies ist problemlos möglich, weil dies ein wichtiger Grund ist.

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Nacherzählung: so genau wie möglich am Originaltext bleiben. Tempus: Praetrerritum (Vergangenheit), wörtliche Rede aber auch ein Erzähler, der durch die nacherzählte Geschichte führt.

Beim Aufsatz kommt es weitgehend auf das Thema an. Ein Besinnungsufsatz wird anders aufgebaut als eine Erörterung. Dennoch gilt: Einleitung, Hauopteil und Schluss müssen klar erkennbar sein.

Tempus hier in der Regel das Präsens. In der Regel indirekte Rede benutzen.

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Ein Schulverweis ist ein weitreichender Schritt. Es ist ein Irrtum des Kollegen "Konrektor" (ich leite selber ein Gymnasium) zu meinen er könne dies alleine entscheiden oder gar verfügen. Und natürlich können Sie einen Anwalt zu Hilfe ziehen; ich würde dies sogar empfehlen.

Es kann gut sein, dass Ihr Sohn u.U. psychologische Hilfe benötigt, wenn er, wie Sie schreiben, von seiner offenbar überforderten Klassenlehrerin gemobbt wird. Nur das entscheiden Sie, die Schule kann hier nur zuraten.

Jede Entscheidung der Schule über diziplinarische Maßnahmen untersteht einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle, das heißt Sie können jeder Entscheidung förmlich widersprechen. Insofern ist es nützlich einen Anwalt einzuschalten, den Sie auch bevollmächtigen können an der Konferenz teilzunehmen. Auf jeden Fall aber würde ich aus beweistechnischen Gründen noch eine weitere Person Ihres Vertrauens zu den Gesprächen hinzuziehen.

Wegen des Verhaltens des Kollegen bzw. der Kollegin steht Ihnen die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde offen. Dies wird in den Schulen sehr gefürchtet, weil dies meist mit einer eingehenden Kontrolle der Schule durch die Schulaufsicht einhergeht.

Insgesamt würde ich Ihnen raten die genannten Optionen in einem offenen Sachgespräch mit der Schulleitung zum Ausdruck zu bringen. Schlagen Sie vor, Ihren Sohn nach Möglichkeit etwa in eine Parallelklasse zu versetzen. Das könnte schon eine Problemlösung sein. Wenden Sie sich an den Schulelternberat, das heißt bauen Sie auch Druck auf. Die Schule (und das ist mein Führungsprinzip) ist für die Schüler da, nicht umgekehrt!

Viel Glück und Erfolg!

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Inkassofirmen blöffen vielfach und versuchen es mit verbalem Druck überhöhte Forderungen durchzusetzen. Es kommt darauf an ob man sich von dem Telefonanbieter trennt und die Sache dann vor Gericht austrägt bzw. austragen lässt oder ob man klein beigibt, bezahlt und weiter Kunde des Abieters bleibt.

Ich würde die Hauptforderung bezahlen, es hinsichtlich der Inkassokosten auf einen Rechtstreit ankommen lassen. Es gibt eine Vielzahl von Urteilen bis hin zum BGH, die die Erstattung von Inkassokosten als Verzugsschaden verneinen. Das wissen die Inkassoleute auch!

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Vor der Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens muss eine außergerichtliche Einigung versucht werden. Das kann auch ein Ratenvergleich sein,d.h. der (die) Gläubiger verzichten auf einen Teil ihrer Forderungen und der Rest wird in tragbaren monatlichen Raten abgezahlt. Gläubiger scheuen sich eher vor einem Insolvenzverfahren, da ihnen mitunter nur wenige Prozente der Schuldsumme bleiben. Eine Restschuld von 30% ist bei guter Verhandlungsführung realistisch. Aber es müssen alle Gläubiger zustimmen. Erst wenn z.B. die Schuldnerberatung oder ein Anwalt feststellt, dass die außergerichtliche Einigung gescheitert ist, beginnt das gerichtliche Verfahren mit der sogenannten Wohlverhaltensphase. Es kommt auf die individuelle Situation an ob man sich außergerichtlich einigt oder durch das gerichtliche Verfahren geht. Gibt es z.B. einen Geldgeber, etwa aus dem Bereich der Familie o.ä., der einen bestimmten Betrag als Darlehen zur Verfügung stellen kann, lohnen sich Verhandlungen immer, wenn die Gläubiger auch nur einen geringen Teil ihrer Forderungen sofort bekommen. Nur es müssen alle gleich behandelt werden und wenn einer nicht mitzieht ist die Sache gescheitert...

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Das ist ein sehr komplexes Thema. Die Grundbuchgläubiger müssen nämlich befriedigt werden, wenn die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen soll. Werden diese nicht befriedigt, wird das Grundbuchamt die Eigentumsumschreibung verweigern, da die Gläubigerbank eine Löschungsbewilligung in Abt.II erteilen muss, was sie aber nicht tun wird. Der einzige legale und erfolgversprechende Weg wäre es das Haus zwangversteigern, und Eltern und andere Verwandte oder Freunde als Bieter auftreten zu lassen. In der Zwangsversteigerung kann das Haus u.U. nämlich deutlich unter Wert, d.h. auch unterhalb der Schuldsumme ersteigert werden. Es muss dann umgeschrieben werden. Die Restschuld wird dann zur Insolvenzschuld, d.h. den anderen Schulden zugeschlagen. Ich würde dieses Procedere aber unbedingt vor der Beantragung der Privatinsolvenz einleiten, damit das Geschäft nicht noch vom Inso-Verwalter bzw. dem Gericht angefochten werden kann. Viel Glück!

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Solange das Insolvenzverfahren nicht eröffnet ist, kann der Gerichtsvollzieher noch immer pfänden bzw. eine EV verlangen. Erst nach Eröffnung des Verfahrens wird die Zwangsvollstreckung eingestellt. Das bedeutet dann aber, dass der pfändbare Anteil des Einkommens an den Inso-Verwalter zu zahlen ist. Wenn es sich um mehrere Gläubiger handelt wäre ich vorsichtig mit irgendwelchen Zahlungen, weil kein Gläubiger bevorteilt oder benachteiligt werden darf. Insofern lieber gar nichts mehr zahlen und den Gerichtsvollzieher hinhalten. Er kennt das Procedere schließlich auch.

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Wenn ein Arbeitgeber ein Führungszeugnis verlangt, dann ist er in der Regel auch verpflichtet die nicht geringen Gebühren hierfür zu erstatten. Für das Amt, z.B. die Arbeitsagentur wird eine Bescheinigung des potentiellen Arbeitgebers verlangt wonach er solche Kosten nicht übernimmt, was dieser auch begründen muss. Erst dann tritt das Amt bzw. die Arbeitsagentur ein. Ärgerlich aber das ist politisch leider so gewollt...

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Eine Republik ist eine bürgerliche Herrschaftsform, das heißt der Herrscher ist nicht Angehöriger einer adeligen Familie bzw.einer königlichen Familie. Er kommt nicht durch Erbe in sein Amt, sondern entweder durch Wahl oder durch Ernennung. Meist handelt es sich historisch gesehen, um einen charismatischen Herrscher (Vorbildfunktion).

Monarchie ist die Herrschaft eines gekrönten Herrschers, der durch Erbe (Thronfolge) in sein Amt kommt. Es liegt dann eine traditionelle Herrschaftsform vor.

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Heute wird jungen Menschen von allen Seiten her gesagt wie sie zu sein hätten, damit sie "cool" sind, angesagt sind, in einem bestimmten Umfeld, etwa einer Clique anerkannt zu werden. Zugleich werden vielfach Lebensperspektiven genommen und eingeschränkt (Arbeitsmarkt,Ausbildungs-und Studienbedingungen. Und letztlich mangelt es an Vorbildern und an Werten, nach denen sich junge Menschen sehnenMan glaiubt diese in virtuellen Welten zu finden, muss aber vielfach feststellen, dass diese eben nicht real sind und keine reale Perspektive vermitteln. Mein Rat als Pädogoge: Versuche Dich einer Jugendgruppierung sei es in Kirche, Sport oder Politik anzuschließen und Dich einzubringen. Im Rahmen Deiner Möglichkeiten. Das ist ein Weg Perspektiven aufzubauen etwas indem man sich auf diese Weise ein neues Selbstwertgefühl durch Anerkennung in der Gruppe zu schaffen. Mangelndes Selbstwertgefühl ist vielfach der Auslöser für Verzeweiflungstaten wie die diversen Amokläufe. Mangelendes Selbstwertgefühl führt zu Isolation und Vereinsamung und löst einen Teufelskreis aus, den es zu durchbrechen gilt. Zum Beispiel hat das Catholic Youth Network einer Reihe meiner Problemschüler solche Perspektiven aufgetan, dadurch, dass sie Grenzen erfhren haben, aber auch Zuwendung und Wertsetzung.Dazu kommt eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Solche Netzwerke gibt es aber auch in der Gewerkschaftsjugend, Jugendorganisationen der Parteinen und vielem mehr.

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Hallo, nun dies ist ein Problem, mit dem ich häufiger beruflich konfrontiert bin. Man sollte zunächst ein Gespräch mit der Schule (Leistungen/Verhaltensauffälligkeiten etc.) führen und dieses Gespräch von den Ergebnissen her dokumentieren lassen (durch die Gesprächspartner in der Schule). Um einen anderen Aufenthalt des Kindes als bei der Mutter zu erreichen und um das Kindeswohl zu erforschen wäre es zudem hilfrfeich einen Facharzt für Kinder-und Jugendpsychatire zu konsultieren und etwa die Meinungsäußerung der Schule zu analysieren und gleichzeitig den Sohn in einem ausführlichen Gespräch und ggf. auch entsprechenden Untersuchungenauf die Hintergründe zu untersuchen. Der Facharzt erstellt ein Gutachten worin u.U. das Vorhandensein oder die Gefahr einer seelischen Erkrankung festgestellt wird und unter Berücksichtigung des ebenfalls zu dokumentiereden Kindeswunsch eine Unterbringung beim Vater angeraten wird. Einem solchen Gutachten werden sich weder Jugendamt noch Familiengericht verschließen können. Natürlich ist dies ein schwieriger aber in aller Regel erfolgversprechender Weg.

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Ihre Tante kann auf jeden Fall ein Besuchervisium für 90 Tage bekommen, mehr geht leider nicht, bzw sie muss nach spätestens 90 Tagen wieder ausreisen, dann aber wieder ein neues Visum beantragen.

Sie gehen so vor: Sie schicken Ihrer Verwandten eiune schriftliche Einladung Sie zu besuchen. Damit kann sie bei der deutschen Botschaft in Tunis ein Visum beantragen. Die deutsche Botschaft wendet sich an die zuständige Ausländerbehörede Ihres Wohnorts und von dort werden Sie gebeten eine Verpflichtungserkärung abzugeben. Sie verpflichten sich Ihrer Verwandten Unterkunft und Verplegung zu gewähren und, das ist der Haken; Sie garantieren für die rechtzeitige Ausreise. Sie müssen dabei nachweisen, dass Sie über ausreichend Geld verfügen Ihre Verwnadt unterzubringen.(Bonitätsprüfung) Das ist eine ärgerliche Prozedur, lässt sich aber nicht vermeiden. Nach etwa vier Wochen hat Ihre Verwandte das Visum. Diese muss aber auch über einen mindestens sechs Monate gültigen Reisepass verfügen.

Ich hoffe Sie haben damit Anhaltspunke wie Sie sich entscheiden möchten. In Deutschland wiehert halt der Amtsschimmel...

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Seitdem die Noris Bank zur Deutschen Bank gehört, herrscht dort ein ähnlicher Umgangston wie eben bei der Deutschen Bank, die vor lauter Arroganz kaum mehr noch aus den Augen schauen kann.

Das beste: Sofort kündigen! Es gibt auch noch kundenfreundliche Banken. Sarda wäre eine solche Adresse.

Wenn es Anlagen und Sparbücher gibt: kündigen. Wenn es nur genug Leute tun, würde sich da so manches ändern. Schließlich ist die Bank für den Kunden da, nicht umgekehrt!

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Es besteht ein Rechtsanspruch auf ein "wohlwollend" formuliertes Dienstzeugnis. Was jedoch unter "wohlwollend" zu verstehen ist, muss letztlich dann ein Arbeitsgericht entscheiden. In Verbindung mit dienstrechtlichen Fragen besteht eine Pflicht zur Amtsverschwiegenheit, d.h. es dürfen keine Eltern bei einer dienstrechtlichen Unterredung anwesend sein.

Der gesamte Fall ist nur arbeitsrechtlich zu fassen und dies auch nur unter dem Gesichtspunkt des Dienstzeugnisses. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Schulleiter ist frist-,form und zwecklos.

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Hallo Basti; als Deutschlehrer kann ich Dir hierzu folgendes sagen. Zuächst kommt es darauf an ob es eine textgebundene Aufgabe ist oder nicht.

Die Einleitung sollte wie folgt gegliedert sein: Eröffnung: Erläuterung des Themas Sachvortrag (bei einer textgebundenen Aufgabe würde man hier die wesentlichen Punkte des Textes zusammenfassen, ansonsten alles was sich faktisch zu dem Thema sagen lässt.

Der Sachvortrag wird zugespitzt auf eine Kernproblematik, die Ausgangsthese (Überleitung).

Dann kommt die Argumentation: Argumente für oder gegen die Ausgangsthese mit Belegen.

Zusammenfassung

Ergebnis.

Übrigens gibt das Deutschbach für die Klasse 8 (Cornelsen) hierzu auch gute Beipiele.

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Guten Tag;

um einen ungefähren Anhaltspunkt zu bekommen würde ich den Goldring zunächst auf einer Briefwaage abwiegen. Das genaue Gewicht in die Maßeinheit Unze (28,3 gramm) umrechnen. Der Preis für die Feinunze Gold steht im Wirtschaftsteil jeder Tageszeitung. Gestern betrug er z.B. € 973. Dies ist aber nur ein grober Anhaltspunkt, weil es letztlich darauf ankommt, was ein Käufer dafür zu zahlen bereit ist. Ich würde nach diesem Verfahren einen Juwellier aufsuchen und ihn schätzen lassen (kostenlos). Der Schätzpreis des Juwelliers sollte höchstens 25% davon nach unten abweichen, denn auch er möchte ja etwas daran verdienen. Daher würde ich mehrere Angebote einholen. Um ungüstigen sind Pfandhäuser, die zwar gerne Goldschmuck annehmen, aber nur sehr wenig dafür zu zahlen bereit sind.

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Laut gefestigter Rechtsprechung des BGH sind Inkassogebühren nicht erstattungsfähig. Alkso am langen Arm verhungern lassen und im Fall eines gerichtlichen Mahnbeschreides Widerspruch einlegen.

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Dies sind Kriminelle. Bei Belästigungen am besten gleich Polizei und Staatsanwaltschaft einschalten. Je mehr Anzeigen vorliegen umso besser.

Ich arbeite an einem Verfahren der UGV die Inkassogenehmigung zu entziehen und den Anwälten die Zulassung.

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