Über meiner ETW befindet sich eine DG-Wohnung mit Loggia. Diese Loggia ist undicht und dadurch läuft Wasser in meine Wohnung bzw. die Wand. Nebenan befindet sich lediglich ein Balkon, der durch die Feuchtigkeit in Mittleidenschaft gezogen wird, bei mir allerdings kommt schon
die Tapete und der Putz von der Wand, auch die Holzdecke beginnt, sich zu wellen.
Vor einer Woche habe ich per Brief bei der Eigentümergemeinschaft beantragt einen Handwerker zu bestellen, der mir die Wohnung trocken
legt, da sich der Schaden innerhalb von zwei Wochen verdreifacht hat und sofort gehandelt werden muss, damit sich kein Schimmel bildet.
Des weiteren soll endlich die Loggia saniert werden.
Meiner Meinung nach kommt für die Schäden (besonders in meiner Wohnung) die Gebäudeversicherung auf und deshalb versteh ich auch nicht,
warum die ETG nicht handelt und mir den gewünschten Handwerker bestellt.
Ich hatte ihnen eine Frist von 7 Tagen gesetzt, die läuft Mittwoch ab.
Muss ich nun zum Rechtsanwalt gehen, damit der die ETG auffordert endlich einen Handwerker zu bestellen?
Kann ich selber den Handwerker bestellen?
Wer trägt am Ende die Kosten für meinen Anwalt?
WAS SOLL ICH TUN, ich bin recht jung und unerfahren und die ETG nimmt mich deshalb nicht für voll. Ein Dachdecker hat aber auch den
Schaden in meiner Wohnung gesehen. Mein Mieter droht mir schon die Mietkürzung an.