Ja Buchhaltung kann man auch selbst machen aber dann musst du sie so machen, das sie den neuen GoBD entsprechen also Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Da wird so viel verlangt., das kann teilweise auch gar nicht erfüllt werden muss es aber. Monatliches Buchen und Festschreiben von Vorläufen ist ein muss. Das hier jetzt aber aus zu führen würde  den Rahmen sprengen. Aslo die Kosten für die Erklärungen scheinen mir gar nicht so hoch zu sein. Normalerweise kenne ich es so das z. B. 10tel oder 20tel Sätze genommen werden vom Gewinn für die betrieblichen Steuern oder bei der ESt vom zu versteuernden Einkommen.

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Normalerweise gibt es nur eine Steuernummer unter der du geführt wirst beim Finanzamt. Es sei denn das deine selbständige Tätigkeit bei einem anderen Finanzamt geführt. Betriefsfinanzamt oder Wohnsitzfinanzamt. Bist du sicher das du zwei Steuernummern hast ? Kann es sein das du das eine mit deiner Steuer ID verwechselst? Als was bist du denn Selbständig?   Gilt bei deiner selbständigen Tätigkeit evtl. die Kleinunternehmereigenschaft? In der Steuererklärung in der Anlage N werden deine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eingetragen. Und für die selbständige Tätigkeit müsstest du eigentlich eine Einnahmen Überschußrechnung oder formose Gewinnermittlung machen. Also deine Einnahmen abzüglich deiner Ausgaben. Wenn die Einnahmen über 17.500 € liegen musst du auch eine EÜR einreichen. Sonst reicht die Anlage G und eine formlose Gewinnermittlung.

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