Ja Buchhaltung kann man auch selbst machen aber dann musst du sie so machen, das sie den neuen GoBD entsprechen also GrundsĂ€tze zur ordnungsmĂ€ĂŸigen FĂŒhrung und Aufbewahrung von BĂŒchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Da wird so viel verlangt., das kann teilweise auch gar nicht erfĂŒllt werden muss es aber. Monatliches Buchen und Festschreiben von VorlĂ€ufen ist ein muss. Das hier jetzt aber aus zu fĂŒhren wĂŒrde  den Rahmen sprengen. Aslo die Kosten fĂŒr die ErklĂ€rungen scheinen mir gar nicht so hoch zu sein. Normalerweise kenne ich es so das z. B. 10tel oder 20tel SĂ€tze genommen werden vom Gewinn fĂŒr die betrieblichen Steuern oder bei der ESt vom zu versteuernden Einkommen.

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Normalerweise gibt es nur eine Steuernummer unter der du gefĂŒhrt wirst beim Finanzamt. Es sei denn das deine selbstĂ€ndige TĂ€tigkeit bei einem anderen Finanzamt gefĂŒhrt. Betriefsfinanzamt oder Wohnsitzfinanzamt. Bist du sicher das du zwei Steuernummern hast ? Kann es sein das du das eine mit deiner Steuer ID verwechselst? Als was bist du denn SelbstĂ€ndig?   Gilt bei deiner selbstĂ€ndigen TĂ€tigkeit evtl. die Kleinunternehmereigenschaft? In der SteuererklĂ€rung in der Anlage N werden deine EinkĂŒnfte aus nichtselbstĂ€ndiger Arbeit eingetragen. Und fĂŒr die selbstĂ€ndige TĂ€tigkeit mĂŒsstest du eigentlich eine Einnahmen Überschußrechnung oder formose Gewinnermittlung machen. Also deine Einnahmen abzĂŒglich deiner Ausgaben. Wenn die Einnahmen ĂŒber 17.500 € liegen musst du auch eine EÜR einreichen. Sonst reicht die Anlage G und eine formlose Gewinnermittlung.

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