Wenn sie nichts an der elektrischen Anlage verändern haben Sie Bestandsschutz, egal wie alt die Anlage ist, wenn die Anlage nach den jeweils zum Errichtungszeitpunkt gültigen Normen gebaut wurde.
Nur wenn Brandgefahr oder die Gefahr eines Stromschlages durch die alte Elektroanlage besteht, ist der Betreiber der Anlage( das kann auch ein Mieter sein) zu Maßnahmen, die Mängel zu beseitigen, gezwungen. Deshalb sollte regelmäßig ein E-Check durchgeführt werden, um den Zustand der Anlage zu prüfen. Solange die Isolationswerte der Leitungen und sonstigen Messwerte im grünen Bereich sind, spricht nichts gegen den Weiterbetrieb einer alten Elektroinstallation.
Wenn Sie jedoch Veränderungen und Erweiterungen an der alten Anlage vornehmen, müssen Sie dies nach den neusten VDE/TAB Bestimmungen tun. Ein Eins zu Eins-Austausch alter Steckdosen und Schalter fällt nicht darunter, wenn Sie aber schon aus einer 1 fach Steckdose eine 2 fach Steckdose machen wollen, müssen Sie evtl. einen FI-Schutzschalter einbauen, evtl. alte heute nicht mehr zulässige H-Sicherungsautomaten auswechseln und ein TNS-Netz installieren, was im Altbau nicht überall der Fall sein wird.
Aus diesem Grund geht man heute davon aus, dass Elektroanlagen, die 40 und mehr Jahre alt sind, nicht mehr zeitgemäß sind und nach Möglichkeit bei einer Renovierung komplett erneuert werden sollten. Die ist aber bei alten Wohnungen und Häusern in der Praxis nur bei einem Mieterwechsel oder bei kompletten Umbauten möglich.