Mahnbescheid von Koch Media GmbH. Was kann ich noch machen um den Schaden zu minimieren? Was erwartet uns bei Gericht?

Im Jahr 2014 wurden uns Filesharing vorgeworfen. Ich habe mich danach in Schriftwechsel versucht dagegen zu wehren. Bis zum 26.03.15 fand Schriftwechsel mit den Rechtsanwälten statt. Danach war plötzlich Funkstille.

Jetzt passend zur Verjährung hemmen sie die Verjährung mit einem Mahnbescheid. Diesem werde ich auf jeden Fall widersprechen, da die aufgeführten Daten und Summen nicht einmal mit den Mahnungen übereinstimmen. Zudem fühlen wir uns zu Unrecht beschuldigt.

Doch Recht haben und Recht bekommen ist nicht das Gleiche.

Da im Nachsatz steht: ... Für den Fall eines Widerspruchs hat der Antragsteller die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt. ... rechne ich mit einem Prozess.

  • Jetzt frage ich mich, wenn ich einen Anwalt aufsuche, welche Fachrichtung muss der vorweisen? Strafrecht?
  • Kann ich einfach: "Widerspruch in vollem Umfang" ankreuzen?
  • Gibt es noch Fallstricke, auf die ich achten muss?
  • Ich habe von einer Höchstgrenze für Filesharing-Strafen gelesen, die bei 200 € sein soll. Gibt es diese Grenze wirklich?
  • Wir haben die angebliche Tatdatei gesucht und auf keinem Rechner gefunden.
  • Mit dem Wechsel des Telefonanbieters wurde schlagartig kein Filesharing mehr bemängelt.
  • Der Bescheid ist an meinen Mann gerichtet. Der ist 63 Jahre alt und kompletter Computer-Laie.
  • Wir haben eine Tochter die 2003 geboren ist.
  • Unser Internetanschluß ist so schlecht, dass Filesharing eigentlich unmöglich ist.
  • Wenn von außen einer in unseren Router den Schaden verursacht haben soll, dann muss der blöd sein. Nur 1 km weiter ist perfektes Internet nur unsere Siedlung hat Mistinternet.
  • Unsere Endgeräte eigenen sich auch nicht zu Filesharing da zu alt.
  • Die Taten waren teilweise zu tiefster Nacht. Wenn das mit einem Virus etc. passiert ist, dann kann es sich nur um Versuche handeln.
  • Kein Familienmitglied kennt die angebliche Datei, die wir geladen haben sollen.
  • Wir haben sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe einen befreundeten Computerexperten beauftragt die Sicherheitsstufe in unserem Rechner zu erhöhen.
  • Es gab immer eine Paßwortsicherung.
  • Wir haben schon im März 2015 eine "Unterlassungserklärung" schriftlich abgegeben (nicht die, die vom Gegenanwalt kam, sondern die von der Verbraucherzentrale.)
  • Wir nannten nie alternative Täter.

Was könnte uns nun vor Gericht erwarten?

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Ist doch ganz einfach : wart ihrs oder nicht ? Bei nein, in vollem Umfang widersprechen.

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dass ein anderes Mädchen ihn immer anlächelt und er auch zurück aber nicht so wie er es bei mir tut.

Wie kommt man auf sowas?

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neuen Spiegel besorgt -feddich..

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Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommt man bei der Polizei. Die prüft natürlich ob die Karre geklaut ist. 


Damit dann zum Straßenverkehrsamt und neue Papiere ausstellen lassen..


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Sicher , es gibt massenhaft Chinakracher deren Teile untereinander fast alle passen..

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......^^......

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Witzig, nachweislich hat der Hausmeister das Teil abgebaut um den Neuen zu bestellen. Nun heißt es einfach abwarten und dem Hausmeister auf die Füße treten..

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Ohne Papiere 50€ -mit Papiere in gutem fahrbereiten Zustand ca 300€..

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Wir habe geredet, so richtig von Angesicht zu Angesicht. Auch Verabredungen wurden per Reden getätigt. An Haustüren geklingelt um jemanden zu treffen. Ja so ganz komische Sachen waren das damals^^.

Mädels per Ansprechen kennen gelernt; Zeitungen gelesen; Briefe geschrieben (so richtig handschriftlich ) graue Vorzeit eben:))

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Echten Freunden reicht das einmal im Jahr treffen auch aus. Das macht echte Freundschaft aus, auch nach sehr langer Zeit auf denjenigen zählen zu können.

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