Meiner Meinung nach spricht da nichts dagegen. Ich öffne die Dinge, die ich verschenke, auch immer selber einmal, um mich davon zu überzeugen, dass alles funktioniert bzw. alles noch ganz ist.

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Gem. §117 OWiG stellt es eine Ordnungswidrigkeit dar, unzulässigen Lärm zu verursachen. Wenn du durch den Lärm nicht schlafen kannst, steht es dir offen, die Polizei zu rufen. Diese können gegen den Betroffenen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, durch welches er dann ggf. ein Bußgeld zahlen muss.

Bevor du dies tust, würde ich dir jedoch raten, zunächst das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen.

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Es ist lediglich eine Ankündigung für den Wiederholfall

Nein es ist keine Bedrohung. Wenn du auf die Bedrohung im Sinne des Strafrechts hinaus willst (§241 StGB), dann muss es sich bei der Drohung um eine rechtswidrige Tat handeln, also um eine Tat, welche gegen geltendes Recht verstößt.

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