Es gibt wohl Möglichkeiten das das Amt dir ein Auto finanziert, das das aber in aller Regel Einzelfälle sind musst du beim Jobcenter vorstellig werden.Rechne aber allerhöchstens mit 1000 €.

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www.schoenebabynamen.de

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Da war wohl irgendwas kaputt was nicht unter die Garantie fällt, aber warum hast du nicht bei expert gefragt ?

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Und jetzt noch deine Frage bitte,

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Die Altersbeschränkung hat ihren Sinn, also halte dich daran. Nur weil andere es machen musst du das deinem Sohn nicht erlauben. Ob strafbar oder nicht, lass dich von der Vernunft leiten.

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Natürlich finden die deien Adresse raus, alleien schon über die I.P.

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Nicht alle McDoof-Filialen bieten Frühstück an.

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Führerschein Klasse CE durchgefallen, ohne vermerkte Fehler im Prüfungsprotokoll

Gestern machte ich meine FS-Prüfung Klasse CE, Klasse C ist bereits bestanden. Der Fahrprüfer quatsche von Anfang an in die Prüfungssituation rein, gab Kommentare ab "wie schade, dass da kein Auto entgegenkommt", aus seiner Sicht unterstützend.... Ich fuhr die Prüfung bis zum Ende, zurück bei TÜV bat er mich aus dem LKW, besprach sich mit dem Fahrlehrer und eröffnete, dass die Prüfung nicht bestanden sei. Begründung: im Wohngebiet (Tempo 30) zu schnell gefahren, Rechts vor Links sei dreimal hintereinander mit 27-28km/h zu schnell gewesen (kein Abbruch der Prüfung oder Aussprache), somit Verstoss gegen §8 StVO, außerdem Hausfrauenfahren (zu viel Kuppeln), einmal Räder des Anhängers über den Bordstein gefahren. Auf dem Prüfungsprotokoll ist keiner der Gründe vermerkt (Fehler 1-22 nicht angekreuzt oder beschrieben), Kreuzchen nicht bestanden bei Grundfahraufgaben und Prüfungsfahrt, eine kleine Skizze zur Rechts-vor-Links Situation, Unterschrift.

Der Fahrlehrer antwortete, dass der Fahrprüfer vergessen hätte, die ungenügende Verkehrsbeobachtung anzukreuzen und dies in seinem Beisein erläutert, dies würde aber nichts am Ergebnis ändern.

Ist dies so haltbar: Prüfungsprotokoll ohne eingetragene Fehler, einer Mini-Skizze und einem Kreuzchen bei nicht bestanden? Gem. §6 Abs. 8 der Fahrprüfungsverordnung heißt es ja "(8) Während der Fahrübungen und der Prüfungsfahrt hat der Fahrprüfer seine Eindrücke vom Verhalten des Kandidaten nachvollziehbar festzuhalten. Am Ende der Prüfung sind Prüfungsdauer und –strecke in das Prüfungsprotokoll gemäß der Anlage 1 einzutragen sowie die Wertung „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Im Falle des Nichtbestehens der praktischen Prüfung sind dem Kandidaten die Gründe für sein Nichtbestehen zu erläutern und ihm ein Durchschlag des Prüfungsprotokolls auszuhändigen"

Gibt es Aussicht auf Erfolg, sich den Führerschein aushändigen zu lasen, mit der Begründung, dass ja keine dokumentierten Fehler gemacht wurden?

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Nur weil der Fahrprüfer das nicht schriftlich festgehalten hat, hast du die Fehler ja trotzdem begangen, also vergiss es das du die Prüfung nun trotzdem bestanden hast.

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Da du deine erste Ausbildung abgeschlossen hast hast du keinen Anspruch auf Kindergeld mehr. Arbeitssuchend kannst du dich natürlich jederzeit melden, aber dadurch entsteht kein Anspruch aus Arbeitslosengeld.

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Der Arzt hat Schweigepflicht und das ist denen auch egal ob du schon geschnackselt hast. Mit 15 werden nur wenige zu ihnen kommen die noch "intakt" sind.

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Du brauchst einen Sat-Receiver und natürlich den entsprechen Anschluß in der Wand.

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Die Gewerkschaft sollte helfen können.

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Na Klar gibt es fleischfressende Affen. Paviane fressen sogar die Babys von ihren Konkurrenten auf.

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Ohne getauft zu sein wird das nicht gehen. Und es gibt keine ev. Staatsbürger und im Perso steht auch keine Konfession.

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Dein Hausarzt hilft dir gerne weiter.

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Das ist ein Fall für die Schrottpresse.

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Da wurde nach Aktenlage entschieden. Ein normaler Vorgang bei der Krankenkasse. Da kannst du nur Widerspruch einlegen, aber dadurch erlangst du keinen Aufschub, sprich, du musst am 2.3. wieder arbeiten gehen.

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