Eine unmittelbare Auswirkung auf den Versicherungsschutz gibt es nicht. Nur für den Fall eines Kaskoschadens könnte eventuell geprüft werden, ob es einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Qualität der Wartung und dem Unfallhergang gibt. Das müsste der Versicherer nachweisen, wenn er die Leistung verweigern oder kürzen will. Ein Beispiel: Wenn eine Schraube bei der Wartung versehentlich nicht eingesetzt wird und es zum Unfall kommt, zahlt die Kfz-Haftpflicht einem geschädigten Dritten gegenüber uneingeschränkt. Wenn das Motorrad kaskoversichert und beschädigt ist, wird die Versicherung möglicherweise prüfen, ob das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen Zustand war. Wenn die fehlende Schraube den Unfall verursacht hat, kann die Versicherung die Entschädigung kürzen oder verweigern. Wenn die Schraube mit dem Unfall nicht zu tun hat, muss die Versicherung voll zahlen.

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Schon mal beim ADAC nachgefragt?

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Um wie viele Schadenfreiheitsstufen man nach einem Schaden zurückgestuft wird, richtet sich nach dem jeweiligen Tarif. In den Versicherungsbedingungen (AKB) ist eine Tabelle enthalten, aus der man die Rückstufung ablesen kann. Auf den ersten Blick scheint die Rückstufung von SF 21 nach SF 10 bei einem PKW nicht ganz unrealistisch. Grundsätzlich ist die SF- Rückstufung ein Qualitätsmerkmal für den Versicherungstarif, das beim Abschluss kaum beachtet wird. Direktversicherungen haben tendenziell eher härtere Rückstufungen, während Service- und Außendiensttarife eher kulantere Rückstufungen haben. Ausnahmen gibt es natürlich immer. Ich würde in Deinem konkreten Fall den Versicherer bitten, auszurechnen, wie hoch die Mehrkosten in den nächsten Jahren sind, die sich aus der Rückstufung ergeben. Das sollte der Versicherer können und auch machen. Je nachdem kann es dann günstiger sein, dem Versicherer die Kosten zu erstatten ("Schaden zurückkaufen") und den Vertrag damit wieder als schadenfrei gelten zu lassen.

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Sommerreifen bei Winterwetter können eine grobe Fahrlässigkeit darstellen. Dann kann die Versicherung bei einem (Voll)kasko- Schaden die Leistung im Grad des Verschuldens kürzen. Dafür ist aber notwendig, dass die grob fahrlässige Handlung (hier also das Fahren mit Sommerreifen) ursächlich für den Schaden ist. Bei zerkratztem Lack ist das sehr unwahrscheinlich, so dass die Versicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit in vollem Umfang eintritt. Anders wäre das bei einem Zusammenstoß z. B. mit einer Mauer. Da können die Sommerreifen bei Glätte oder Schnee sehr wohl ursächlich sein, so dass die Versicherung kürzen kann.

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Solange der Schaden bei der Versicherung gemeldet und offen ist, erfolgt eine Schadenrückstufung. Das gilt auch, wenn (noch) keine Zahlung geflossen ist, aber eine Rückstellung, die so genannte Schadenreserve, gebildet wurde. Wird der Schaden nach einer Weile ohne Zahlung geschlossen, wird der Schadenfreiheitsrabatt rückwirkend wieder korrigiert und die zuviel gezahlten Prämien erstattet.

Ich würde in diesem Fall die Versicherung unter Bezug auf die Schadennummer anschreiben und ihr mitteilen, dass der Schaden zwischenzeitlich ohne Inanspruchnahme der Versicherung erledigt wurde und daher geschlossen werden kann. Ideal wäre, wenn der Geschädigte das ebenfalls schriftlich bestätigt.

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Der Versicherungsschutz sollte zumindest in der Kfz-Haftpflicht nicht gefährdet sein, da das Unterschätzen der Kilometerleistung keine Obliegenheitsverletzung darstellt. Auch in der Kasko sollte für eine Verweigerung der Versicherungsleistung im Schadenfall ein ursächlicher Zusammenhang zum Schadengeschehen bestehen. Die Versicherung kann aber die korrigierte Versicherungsprämie mindestens ab der letzen Hauptfälligkeit nachfordern.

Ich würde daher der Versicherung die höhere Fahrleistung melden und die höhere Prämie in Kauf nehmen. Damit vermeidest Du, dass Du bei einem Schadenfall oder einer anderen Überprüfung der Kilometerstände ins Zwielicht gerätst und intern in der Wertigkeit und Vertrauenswürdigkeit herabgestuft wirst.

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Oft hört man die Faustregel, dass sich eine Vollkasko nur in den ersten drei Jahren lohnt und man danach auf eine Teilkasko wechseln sollte. Ich halte diese pauschale Aussage für gefährlich. Man muss wissen, dass die Vollkasko auch dann zahlt, wenn man den Schaden am Fahrzeug selbst verursacht hat, z. B. jemandem "drauffährt" oder in die Leitplanke rauscht. Die Frage, ob man eine Vollkasko braucht, kann man am besten beantworten, wenn man sich fragt, ob man jederzeit finanziell in der Lage wäre, ein Ersatzfahrzeug zu kaufen. Die beste Faustregel nützt nämlich nichts, wenn man zwar bei der Versicherung Geld spart, aber nach einem Unfall plötzlich ohne Auto da steht.

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