Antwort
Ich diskutiere das gerade mit lidl aus... Laut meiner Informationen sagt die gesetzl. Regelung das zunächst der Verkäufer für die Gewährleistung zuständig ist. Der Kaufvertrag wurde schließlich mit dem Verkäufer und nicht mit dem Hersteller geschlossen.! Aber lidl weigert sich standhaft. Hier sollte wirklich in Musterprozesse investiert werden.