In einem ähnlichen Fall in Rheinland-Pfalz hat ein Gymnasium ein Pflichtpraktikum in der 11 angeordnet, gesamt 2 Wochen, eine in den Ferien, eine in der Schulzeit. Der SEB (Schul-Eltern-Beirat) hat dem angeblich zugestimmt.

Dieses Praktikum ist so jahrelang durchgeführt worden.

In der Eltern-Info dazu steht: "Das Betriebspraktikum ist eine schulische Veranstaltung."

In der Schüler-Info dazu steht: "Sicher ist Euch klar, dass es sich bei dem Berufspraktikum um eine verpflichtende Schulveranstaltung handelt."

Anscheinend kam bisher niemand auf die Idee, das zu hinterfragen. Erst 2018 hat eine Mutter bei der ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) nachgefragt, und dabei hat sich das Pflichtpraktikum in der Ferienwoche als nicht rechtskonform herausgestellt.

Genauer: Ein verpflichtendes Praktikum kann nicht in den Ferien stattfinden. Praktika sind als eine besondere Form des Unterrichts zu sehen. Da in den Ferien kein Unterricht stattfinden darf, sind verpflichtende Praktika in den Ferien ebenso nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn der SEB zugestimmt hat und die Maßnahme in der Gesamtkonferenz verabschiedet wurde. Freiwillige Praktika dürfen dagegen sehr wohl in den Ferien stattfinden, unterliegen jedoch rechtlich anderen Voraussetzungen.

Z.B. versicherungstechnisch sind viele Dinge individuell zu klären, die bei einer verpflichtenden Schulveranstaltung ganz automatisch über die Versicherungsträger der Schule laufen.

Es handelt sich bei diesem Fall um ein staatliches Gymnasium in RLP. Möglicherweise ist das in einem anderen Bundesland und bei einem anderen Schultyp anders. Aber auch dort gibt es sicher eine Aufsichtsbehörde, bei der man nachfragen kann, ob ein schulisches Pflichtpraktikum in den Ferien stattfinden darf.

...zur Antwort

In einem ähnlichen Fall in Rheinland-Pfalz hat ein Gymnasium

ein Pflichtpraktikum in der 11 angeordnet, gesamt 2 Wochen,

eine in den Ferien, eine in der Schulzeit.

Der SEB (Schul-Eltern-Beirat) hat dem angeblich zugestimmt.

Dieses Praktikum ist so jahrelang durchgeführt worden.

In der Eltern-Info dazu steht:

"Das Betriebspraktikum ist eine schulische Veranstaltung."

In der Schüler-Info dazu steht:

"Sicher ist Euch klar, dass es sich bei dem Berufspraktikum

um eine verpflichtende Schulveranstaltung handelt."

Anscheinend kam bisher niemand auf die Idee, das zu

hinterfragen. Erst 2018 hat eine Mutter bei der ADD

(Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) nachgefragt,

und dabei hat sich das Pflichtpraktikum in der Ferienwoche

als nicht rechtskonform herausgestellt.

Genauer: Ein verpflichtendes Praktikum kann nicht in den Ferien stattfinden.

Praktika sind als eine besondere Form des Unterrichts zu sehen.

Da in den Ferien kein Unterricht stattfinden darf, sind verpflichtende Praktika

in den Ferien ebenso nicht möglich.

Dies gilt auch dann, wenn der SEB zugestimmt hat

und die Maßnahme in der Gesamtkonferenz verabschiedet wurde.

Freiwillige Praktika dürfen dagegen sehr wohl in den Ferien stattfinden,

unterliegen jedoch rechtlich anderen Voraussetzungen.

Z.B. versicherungstechnisch sind viele Dinge individuell zu klären,

die bei einer verpflichtenden Schulveranstaltung ganz automatisch

über die Versicherungsträger der Schule laufen.

Es handelt sich bei diesem Fall um ein staatliches Gymnasium in RLP.

Möglicherweise ist das in einem anderen Bundesland

und bei einem anderen Schultyp anders.

Aber auch dort gibt es sicher eine Aufsichtsbehörde, bei der man

nachfragen kann, ob ein schulisches Pflichtpraktikum

in den Ferien stattfinden darf.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.