Supermarkt - Ware aus einem anderen Einkaufswagen in den Eigenen - Rechtliche Lage?
Wie schaut es eigentlich aus, wenn man im Supermarkt eine Ware im Einkaufswagen hat, sagen wir einfach mal eine Packung Tiefkühlpizza - und jemand wollte auch genau diese Pizza haben, jedoch war das die Letzte und derjenige klaut sich diese aus meinem Wagen - man kann ja in diesem Fall nicht von Diebstahl reden, da ich für die Pizza noch nicht bezahlt habe und sie noch dem Supermarkt gehört - aber gibt es eine Klausel oder Regel, die besagt, dass ich den Anspruch auf diesen Artikel habe, weil ich ihn als erstes in meinen Wagen gepackt habe?