Also ich verstehe das so: Bei Wahlen, Bundes- oder Landtagswahlen, auch Kommunalwahlen ist nach der Wahl erst klar, wer im Parlament sitzt. Bei der letzten Landtagswahl konnte man nur eine Partei wählen (ist doof irgendwie).
Beim Bundestag kann man eine Partei UND eine Person wählen. Dadurch entstehen Direktmandate, und die Gesamtzahl der Parlamentsmitglieder kann dadurch ansteigen (Überhangmandate).
Bei der Kommunalwahl kann man 60 Einzelpersonen wählen, entweder aus einer Parteiliste, oder quer durch aus verschiedenen Parteien.
Diese ganzen Leute im Parlament sind noch nicht die Regierung, müssen sich also einigen, wie man die Regierung bildet. Das geschieht traditionell ausgehend von der Partei mit den meisten Stimmen.
Hat diese stärkste Partei nicht mehr als 50 Prozent aller Stimmen, muss sie Koalitionsverhandlungen mit anderen Parteien führen, denn sie brauchen eine 50-Prozent-Mehrheit im Parlament für die Wahl des Bundeskanzlers bzw. Ministerpräsidenten, und ihre eigenen parteiinternen Stimmen reichen ja nicht dazu aus.
Erst wenn der Kanzler oder Ministerpräsident gewählt ist, setzt dieser dann die Regierung ganz alleine ein – natürlich beachtet er dabei die Koalitionsabsprachen. Das bedeutet, dass er die Minister bestimmt.
Bei der Kommunalwahl weiß ich gar nicht so bescheid. Vielleicht heißt das Parlament dazu Kreistag?