Hallo

Zuverlässige Dienstleister liegen bei ca. 7.000,00-10.000,00 €, jedoch ohne Garantie. Ich würde Ihnen empfehlen die Inso selber in England zu machen ist eigentlich ähnlich dem deutschen Verfahren und Kosten liegen bei ca. 650,00-1000,00 €.

Gute Ergebnisse kann man auch in Deutschland mit außergerichtlichen Vergleichen erzielen, würde ich auf jeden Fall vorher noch probieren.

Frohes Neues und viel Erfolg.

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Hallo

Als Erstes würde ich um eine Forderungsaufstellung bei den Gläubigern bitten, somit hätten Sie die genaue Forderungshöhe.

Als Zweites würde ich um eine Ausbuchung der Forderung bitten, sehr gut begründen.

Als Drittes eine tabellarische Aufstellung der Schulden, Einkommensnachweiss und ein außergerichtliches Angebot. In der Regel werden nicht alle Gläubiger zusagen, da können Sie einen Vergleich in Raten anbieten. Vorlagen finden Sie in meinen anderen Antworten. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Alles Gute für Neue Jahr.

Guten Rutsch.

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Hallo kleiner Fussel,

Dein Mann ist unterhaltspflichtig und du kannst bis zu 800,00-900,00 € verdienen. Die Zahl was ich nicht genau, soll aber dem Regelsatz ALG II entsprechen. Unterhalt ist nur für das Kind zu zahlen. Beim Zusammenziehen wird das Einkommen deines Bruders mit angerechnet, das zu Reduzierung der Unterstützung führen kann.

Vielen Dank.

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Las Dir beim Umzug von Freunden und Verwandten helfen oder vergib den Auftrag bei My-Hammer. Vermieter helfen auch gerne, wenn man Ihnen mitteilt das man sich die Wohnung nicht mehr leisten kann.

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Privatinsolvenz vielleicht letzte Möglichkeit? Was bleibt uns?

Wir sein ein Ehepaar, arbeiten Beide. Ich habe 1520€ netto, Meine Frau etwa 800€ netto. Die Schulden steigen zu hoch. Hatten Eigentumswohnung gekauft, selber drinne gewohnt, Arbeitsort-Wechsel, Mieter in Wohnung zahlen nicht oder fast nix. Wohnung hatte 77000€ wert, Finanziert über Bank.Haben Auto auf Kredit wert jetzt etwa 10 000€. (noch 3 Jahre abzahlen) Noch ein Arbeitsort-Wechsel.... Ausfall von Löhnen.....

Keine KInder.

Von mein Geld 1520€ bleiben mir mit Abzug der Raten und Kredite (bei Sparkasse) nur noch 200€, wir leben also vom Geld meiner Frau (800€ + 200€ von mir) sind kanppe 1000€. Und wir sacken immer tiefer......

Unsere( eventuel)l Lösung, BEIDE in Privatinsolvenz. Was bleibt uns zusammen über wenn wir diesen Schritt gehen? Aus eigener Kraft kommen wir da nicht mehr raus. Ich denke Wohnung Zwangsversteigerung..... wird nie 77 000€ bringen, höchstens 40.000€ bei gut Glück. Insgesamt wohl also bei der Sparkasse so um die 90.000€ im Minus (Schulden +Wohnungabzahlen) dazu Autokredit noch 3 Jahre abzahlen......

Zählen die dann beide Einkommen zusammen? Wenn nicht, dürfte man mir ja nur etwa 400€ abpfänden und meiner Frau nix.?????

Dann würden wir ja noch weitaus besser da-stehen, also wir wacker brav abzahlen.... kann ich mir nicht vorstellen???

ich denke mal das Auto geht weg. Wird Miete und Warm berücksichtigt dabei? Was ist wenn man keine Miete bezahlen muss? Senkt sich der Satz der Pfändung dann oder erhöht der sich?

Wenn die uns wirklich nur 400€ abziehen dürfen, wird davon der REST alles beglichen so weit es geht? Kann ich mir kaum vorstellen. Dann könnte man das Auto ja behalten und locker weiter abzahlen......

Fragen über Fragen und wir wissen nicht mehr weiter. Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen. Danke vorab Jörg

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Ich würde Ihnen empfehlen mit der Sparkasse zu reden und um eine Aussetzung der Raten bitten, damit erstmal wieder ein ausgeglichener Haushalt vorhanden ist. Dann die Wohnung verkaufen. Die Restsumme der Verbindlichkeiten in einem Vergleich regeln. Aus meiner Erfahrung erziele ich bei 30-50% Quoten die besten Ergebnisse. Das Ganze ist mit Arbeit verbunden, aber wenn es nicht so viele Gläubiger gibt ist man in 3 Monaten mit durch.

Der großer Vorteil ist, da Sie es alleine machen können. Auf spezielle Fragen finden Sie hier oder forum-schuldnerberatung.de die richtigen Antworten. Lesen Sie auch meine anderen Antworten, dort finden Sie viele Tipps und Ratschläge. Danke.

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Hallo Steffi88,

Grundsätzlich kannst du bei jeder Bank ein Konto auf Guthabenbasis eröffnen, da must Du aber auf die Höhe der Gebühren achten. 


Ich habe sehr gute Erfahrungen mit der Ethik-Bank gemacht. 

http://www.ethikbank.de/privatkunden.html

Bis jetzt haben alle meine Kunden dort eine Bankverbindung bekommen und sind zufrieden.

Durch den Anschluß an die Raiffeisen-und Volksbanken bekommst Du fast überall Kontoauszüge und Bargeld. 

Ich hoffe, ich konnte Dir mit meiner Antwort weiterhelfen. In meinen anderen Antworten findest Du weitere Tipps zu diesem Thema. 

Gruß

Viktor Müller

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Hallo Mark999,

Das Insolvenzverfahren in England ist nicht viel anders wie hier in Deutschland.

Du muß den Wohnsitz nach England übertragen und eine Arbeit vor Ort haben.
Es gibt Firmen, die das Ganze als Paket ohne Umzug anbieten, Kosten liegen bei ca. 7.000,00 €, Erfolg wird selten garantiert und die Engländer sind auch nicht blöd.

Ich würde dir raten die Insolvenz selber in England zu machen, Verfahrenskosten um die 700,00 €. 

Gruß

Viktor Müller

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Hallo polska81,

Es sind deine Schulden und es bleiben deine Schulden, auch wenn du heiratest.

Damit du die EV umgehtst, besteht die Möglichkeit eines Vergleiches mit dem Opfer und ein notarielles Schuldannerkenntnis. Vorteil vom Schuldannerkenntis ist, das der nirgendwo eingetragen wird und dich nicht dazu zwingt alle 3 jahre die EV abzugeben. Sprich das mit deinem RA ab, er wird Dir das bestätigen können. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Viktor Müller

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Hallo devilmami08,

Laut Pfändungstabelle kannst du bis zu 1359,99 € Netto verdienen, Unterhalt und Kindergeld ist nicht pfändbar. Bei außergewöhnlichen Aufwendungen, z. B Tagestätte für das Kind oder lange Anfahrtswege zur Arbeitsstelle kann auf Antrag die Pfändungsgrenze beim Amtsgericht angehoben werden.
Vielen Dank. 
Mit freundlcihen Grüßen

Viktor Müller 

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Hallo babba1212,

Es liegt am Amtsgericht, je mehr die Rechtspfleger zu tuen haben, desto länger dauert es.

Aus meiner Erfahrung dauert das schriftliche Verfahren 4-6 Wochen, der erste Gerichtstermin in 3 Monaten, ist aber immer verschieden mal früher mal später.

Die Frage kann Dir am besten dein Schuldnerberater, der den Schuldenbereingungsplan ausgesetzt hat, beantworten, denn er bleibt bis zur Eröffnung der Inso dein Ansprechspartner . Ich hoffe, ich konnte deine Frage beantworten. Danke.

MFG

Viktor Müller

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Hallo Sweety0xy,

Schulden sind gleich Schulden. Bei Krediten oder anderen Verträgen ist die Sachlage klar, wer unterschrieben hat muß zahlen. Bei nicht bezahlten Rechnungen für Wohnung, Strom, usw. hätte ich meine Bedenken. Ich würde Ihnen aber auf jeden Fall empfehlen, alle Gläubiger zu informieren und um Stundung der Forderungen zu bitten. 

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.

MFG

Viktor Müller

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Hallo Cappa,

Mit dem Treuhändler absprechen, eventuell kann man den Wagen herauskaufen oder man erbringt den Nachweiß, das deine Mutter auf das Auto angewiesen ist.

Ich hoffe, ich konnte Dir mit meiner Antwort weiterhelfen.

Gruß

Viktor Müller

 

 

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Hallo Theresa2,

Betrug oder nicht, viel schlimmer wird es sein, wenn ihm die Restschuldbefreiung nach 6 Jahren versagt wird. 

Gruß

Viktor Müller

 

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Ich würde Ihnen empfehlen, eine Schuldnerberatung hinzu zu ziehen. Der Vergleich ist grundsätzlich möglich, leider sind die Inkassobüros hartnäckig, aber mit der richtigen  Vorgehensweise werden Sie Erfolg haben. 

Solange Sie keine schriftliche Zustimmung zum Vergleich haben, würde ich Ihnen empfehlen keine Zahlungen zu leisten. Inkassokosten sind zu zahlen, wenn sie getitelt sind, ansonsen kann man den Kosten widersprechen.  Lesen Sie meine anderen Antworten, dort finden Sie weitere Tipps und Briefvorlagen zur Kommutikation mit den Gläubigern.  Danke. 

Viktor Müller

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Die Restschulden bleiben euch erhalten, wenn der eine Partner nicht zahlen kann, muß der andere zahlen.  Versucht euch außergerichtlich zu einigen, mittels von gemeinsamen Vertrauenspersonen oder Mediatoren, um eine Zwangsversteigerung zu vermeiden. Zwingen kannst du deine Frau nicht, höchstens du erwirkt einen gerichtlichen Titel, den der Gerichtsvollzieher eintreibt. Der Gerichtsvollzieher kann aber nur den pfändbaren Teil des Einkommens pfänden und bei Hartz4 ist das gleich Null.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen. Schau Dir auch meine anderen Antworten zu diesem Thema an. Danke.
Gruß Viktor Müller

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Hallo Dimas123,

ich habe sehr gute Erfahrungen mit der Ethik-Bank gemacht. 

http://www.ethikbank.de/privatkunden.html

Bis jetzt haben alle meine Kunden dort eine Bankverbindung bekommen und sind zufrieden.

Durch den Anschluß an die Raiffeisen-und Volksbanken bekommen Sie fast überall Kontoauszüge und Bargeld. 

Ich hoffe, ich konnte Dir mit meiner Antwort weiterhelfen. In meinen anderen Antworten findest Du weitere Tipps zu diesem Thema. 

Gruß

Viktor Müller

 

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    Guten Tag!

    Für das offene Arbeitsentgelt kommt das Arbeitsamt durch das Insolvenzgeld auf, es kann sogar Vorschuß gezahlt werden. Für die Zeit danach steht Ihnen das Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II (Hartz4) zu. Weitere Informationen finden Sie bei <a href="http://www.arbeitsagentur.de/nn_26404/Navigation/zentral/Buerger/Hilfen/Insolvenzgeld/Insolvenzgeld-Nav.html" target="_blank">http://www.arbeitsagentur.de/nn\_26404/Navigation/zentral/Buerger/Hilfen/Insolvenzgeld/Insolvenzgeld-Nav.html</a>

    Gruß

    Viktor Müller

     
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Es gib 2 Verfahren: 1. Regelinsolvenz, mehr als 19 Gläubiger, Forderungen aus Arbeitsverhältnissen, kann direkt bei Gericht vom Schuldner beantragt werden.

2.Verbraucherinsolvenz, weniger als 19 Gläubiger, keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen. Damit der Antrag durchgeht, muss vorher ein Außergerichtlicher Einigungsversuch durch eine zugelassene geeignete Schuldnerberatung oder Person bescheinigt werden.

Ob sie einen Anwalt brauchen oder nicht, kann man schlecht sagen. Die Insolvenz kann man selber durchlaufen, würde Ihnen aber einen Partner oder Vertrauensperson empfehlen.

Wenn Sie zahlungsunfähig sind, dürfen sie gar nicht bis zum 31.01 warten. Sie sollten die Zahlungsunfähigkeit sofort allen Gläubiger mitteilen, da sonst Konkursverschleppung droht. Und sie sollten keine Gläubiger bevorzugen. Lesen sie auch meine anderen Antworten und sie werden weitere Informationen finden.

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Bei 212 Euro Einkommen würde dir keine Bank was geben. Mein Rat: Die Schulden in kleinen Raten bezahlen.

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Danke für das Kompliment. Die Ausbuchung der Forderung erfolgt dann, wenn Sie dem Gläubiger glaubhaft machen, das die Forderung sie nicht aufbringen können, denn das aufrecht erhalten einen Forderung kostet Geld, das der Gläubiger vorstrecken muss, z.B Gerichtsvollzieher, Anwalt, Aufforderungen zur Abgabe der EV usw. Das ist in ihrem Fall gegeben, da Sie allein erziehend mit 3 Kindern über ein Nettoeinkommen von 1770,00 € wahrscheinlich nicht erreichern werden, somit dann auf Dauer nichts pfändbar wäre.

Das Insolvenzverfahren kann jeder durchlaufen, das einzige was passieren kann, das Ihnen nicht alle Schulden erlassen werden.

Ich würde Ihnen raten alle, Ihnen bekannte, Gläubiger an zu schreiben und um eine Ausbuchung zu bitten. Desweiteren können Sie sich Auskünfte über die Schufa, Creditreform, Schuldnerverzeichnis, Infoscore einholen. Damit Sie eine Übersicht bekommen. Passende Briefvorlagen und mehr auch in meinen anderen Antworten. Grüße Viktor Müller

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