Hier ein paar handfeste Urteile dazu, da viele User nur "glauben", etwas zu wissen.

"Der Mieter ist grundsätzlich berechtigt, nächsten Familienangehörigen - insbesondere den Kindern - den Mitgebrauch an der Wohnung einzuräumen, da diese Personen nicht "Dritte" im Sinne des § 553 BGB sind...

...Die Geburt eines Kindes ist weder ein im Mietrecht anerkannter Grund, die Miete zu erhöhen ( vgl. § 558 BGB) , noch ein Grund die Betriebskostenpauschalen oder Vorauszahlung zu erhöhen ( vgl. § 569 Abs 3 u. 4 BGB)..."

Quelle: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/geburt.htm

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Zeiten ändern sich!

Früher hat auch jeder seine Koffer zum Flughafen geschleppt. Heute schiebt sie jeder läßig vor sich her.

Jeder sollte seinen Verstand einsetzten und wird bald merken, dass ein Trolley, gerade für Kinder, viel Sinn macht. Nur, weil die Tournister schon immer auf dem Rücken geschleppt wurden, heißt das nicht, dass es in Zukunft genauso gehandhabt werden muss.

Wofür wurde das Rad erfunden? Damit wir uns kaputtbuckeln?

Und die Hänseleien der Kinder untereinander wird sehr schnell abnehmen, sobald der Großteil rückenschonend unterwegs ist. Vom Design her gibt es da doch schon ordentliche Sachen!

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Wenn man nicht mal der deutschen Sprache mächtig ist und nicht einmal "BENTLEY" buchstabieren kann, glaube ich gar nicht daran, dass man ein derartiges Fzg. als Schüler unterhalten kann.

Vor allem, wie willst du eine Ausbildung, geschweige denn ein duales Studium mit den Rechtschreibkenntnissen schaffen?

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Das liegt wahrscheinlich daran, das d.imobilecinema.com zur zeit down ist und nur von zeit zu zeit funktioniert, du kannst die source aber auch bei http://boerse-repo.net laden. da ist imobilecinema auch enthalten. Flash ging bei mir auf den iPhone bis vor 2 Wochen, danach nicht mehr, obwohl am mobilecinema nichts geändert wurde. Fehler: "failed to play the video"

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Gesetzestext BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

§ 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (1) 1Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. 2Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. (2) 1Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

1. dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,

2. der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder sie unbefugt einem Dritten überlässt oder

Würde "§543(2)1 1." hier nicht zutreffen? Dann wäre ja alles klar...

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Der Vertrag wurde für die dritte angebotene Wohnung abgeschlossen. Soweit ist ja lles in Ordnung. Nur kann ich die Wohnung nicht ab dem 1. August, wie im Vertrag festgehalten, beziehen, sondern erst ab dem 1. September.

Und da die ganze Geschichte nun aber schon gewaltig stinkt, wollte ich wissen, ob ich nicht schon allein aus dem Grund der verspäteten Leistung seitens des Vermieters wieder aus dem Vertrag raus kann.

Wer weiss, welche Komplikationen erst während des Mietverhältnisses auftreten werden! Daher würde ich statt eines Schadensersatzes lieber ne andere Wohnung haben wollen. Mit den Herren will ich eigentlich nichts mehr zu tun haben - und das schon vor dem Einzug!

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