Die Grenzstrafen, darunter die Todesstrafe, dürfen im islamischen Recht sowieso nicht angewendet werden, da keine Grenzstrafen ohne Imam zulässig sind. Das kannst du folgender Überlieferung entnehmen:

Sulaiman Ibn Khalid berichtete, dass Imam As-Sadiq (a.) sagte: „Hütet euch vor dem Urteil, denn das Urteil gehört nur dem über den Beschluss kundigen, unter den Muslimen unbescholtenen, Imam: Einem Propheten oder dem Bevollmächtigten (Wasi) eines Propheten.“ [Al-Kafi von Al-Kulaini, Band 7 Seite 260 Hadith 1]

Wenn in Staaten wie Saudi-Arabien solche wie von die beschriebenen Strafen Anwendung finden, dann verstößt das eindeutig gegen den Islam.

Alle derzeitigen islamischen Staaten, die im Namen des Islam agieren, handeln ohnehin unislamisch:

Al-Fudail berichtete, dass Imam As-Sadiq (a.) sagte: „Wer die Führerschaft beanspruchte, obwohl er nicht dazu legitimiert worden ist, der ist ein Ungläubiger (Kafir).” [Al-Kafi von Al-Kulaini, Band 1, Seite 372, Hadith 2]

und

Talhah Ibn Zaid berichtete, dass Imam As-Sadiq (a.) sagte: „Wer an der Führerschaft eines Führers, die von Gott ist, jemanden teilhaben ließ, dessen Führerschaft nicht von Gott ist, der ist ein Götzendiener (Mushrik).” [Al-Kafi von Al-Kulaini, Band 1, Seite 373, Hadith 6]
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