Antwort
Äußerer Blitzschutz ist baurechtlich nur für bestimmte Gebäude vorgeschrieben, ob darauf Antennen- oder PV-Anlagen oder was sonst angebracht sind, ist unerheblich.
- Am besten eignen sich sog. "natürliche" Ableitungen wie insbesondere blitzstromtragfähig durchverbundene Bewehrungen in Betonwänden als unsichtbare Ableitungen.
- Auf Dächern und Fassaden aufgeständerte Verlegungen erleichtern die Einhaltung von nach IEC 62305-3 zu berechnenden Trennungsabständen. Montagen mit Abstandshaltern sind aber NICHT zwingend vorgeschrieben.
- Bei nicht brennbaren Baustoffen darf direkt auf oder in Wänden verlegt werden.
- Bauaufsichtlich zugelassene WDVS sind nicht leicht entflammbar und auch darunter dürfen Ableitungen verlegt werden.
- Ableitungen aus Alu oder Alu-Knetlegierung dürfen aber nicht blank auf Mauerwerk verlegt werden.
- Im Außenputz sind nur Leiter in PVC-Mänteln zulässig.
- Bei brandgefährlichen Baustoffen ist mind. 0,1 m Wandabstand oder ein Leiterquerschnitt von 100 mm² zwingend vorgeschrieben.
- Medianblitze haben nach SIEMENS-Blids bei uns um 25 kA Blitzstromstärke. Ableitungen mit 50 mm² Querschnitt werden davon nur lauwarm. Selbst seltene Wilde Hausrüttler mit 200 kA Blitzstromstärke erwärmen Ableitungen aus St/tZn um noch nicht brandgefährliche 211 K, solche aus Alu und AlSiMg um 68 K und aus Kupfer nur um 22 K, siehe Grafik. Weitaus größere Zündgefahr geht von Verbindern aus.
Die Grafik basiert auf den Koeffizienten der IEC 62305-1, Table D.2, und entspricht Table D.3. User ohne Normenzugriff können die Plausibilität der Werte mit den Tabellen 2.5.1 und 5.2.2.1 im DEHN Blitzplaner abgleichen.