Antwort
Das wäre meiner Ansicht nach eine falsche Antwort. "Buchführungspflichtig" ist nach § 238 HGB jeder Kaufmann und hat weder was mit der Unternehmensform noch mit einem Eintrag ins Handelsregister zu tun.
Kann es sein, dass Du hier die Begriffe "Buchführungspflicht" und "Bilanzierungspflicht" verwechselst?