Hallo,

das richtet sich zunächst einmal nach der jeweils vorwerfbaren Höhe der Geschwinigkeitsübertretung, und danach ggf. auch noch nach der zeitlichen Abfolge der Ereignisse.

Mit PKW ab 21 zu viel ist ja hinlänglich bekannt bzgl. der Resultate in der Probezeit. ( A-Verstoß )

2 × 21 binnen einer Woche bedeutet ganz großes Glück, denn dann wird es nur als 1×A gewertet in den Probezeit-Folgen.

2 × < 21 bleiben allgemein folgenlos, weil < 21 weder A, noch B sind.

Mal gemäß der Fragestellung nur so weit.

LG, MZ