Frage
Antwort
Das Teilzeitmodell ist am ehesten von Vollzeit durch drei Charakteristika zu unterscheiden :
- Weniger als 35 bis 40 Stunden pro Woche allgemein , bzw. gegenüber den jeweils geltenden Vollzeit-Regelungen der einzelnen Unternehmen .
- Vergünstigungen bei Abgaben und Steuern je nach Arbeitsvolumen des Beschäftigten und Teilzeitmodell ( Teilzeit sozialpflichtig oder Minijob )
- flexible Arbeitszeiten , wenn vertraglich / betrieblich keine Garantie für die Beschäftigungsleistung ( Stundenzahl ) einer Vollzeitstelle gegeben werden kann .