Antwort
Diejenigen die vorbei gehen machen sich strafbar!
Das ist unterlassene Hilfeleistung. Man muß wenigstens den Notruf 112 anrufen.
Diejenigen die vorbei gehen machen sich strafbar!
Das ist unterlassene Hilfeleistung. Man muß wenigstens den Notruf 112 anrufen.