Frage
Antwort
und was willst du nun hören?
Versicherungsbetrug ist auch Betrug:
§ 263 StGB
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
vor allem nachdem du das hier nun öffentlich gepostet hast und die DEVK hier auch mitliest, würde ich Dir tunlichst abraten den Gedanken weiter zu verfolgen