Mietminderung bei Hartz-4-Bezug nicht möglich?

Das Thema war vorerst erledigt, könnte aber bald wieder aktuell werden.

Situation aus der Vergangenheit war: Ich hatte mal die Miete gemindert, weil im Winter keine Heizung ging. Der Vermieter seinerseits ist dann hinter meinem Rücken einfach zum Jobcenter gelaufen und hat sich beschwert.

Ich als Hartz-4-Empfänger bekam dann direkt ein Anhörungs-Schreiben und wurde zum Jobcenter geladen, wo ich mich rechtfertigen musste und mir klar gemacht wurde, dass ich das nicht machen könnte, bzw. dass das mit dem Jobcenter abgesprochen werden müsse, weil dann ja auch weniger ALG-II Anspruch besteht.

Sprich', wenn ich die Miete um 30 % mindere, dann bekäme ich auch 30 % weniger Geld vom Jobcenter.

An dieser Stelle möchte man fragen: Haben die eigentlich noch alle Latten am Zaun?

... Ich will vorallem fragen: Ist das wirklich rechtens? Oder gibt es da bereits Gerichtsurteile zugunsten der Mieter?

Denn; für mich ist es komplett unverständlich, warum das Jobcenter entschädigt werden soll, wenn ich im Kalten sitze! Mietminderung ist doch ein Recht, welches die Mieter und nur die Mieter haben. Und gerade bei kalten Temperaturen im Winter ist der Totalausfall der Heizung über mehrere Tage oder Wochen hinweg ja wohl so ziemlich das Übelste, was ein Vermieter anrichten kann. Da habe ich schon dutzende Gerichtsurteile gefunden, nach denen der Mieter berechtigt war, gar keine Miete zu zahlen. Da ist eine Minderung von 30 % noch extrem nett.

Aber, wenn man nun als Mieter im Hartz-4-Bezug ist, dann hat man das Recht zwar immernoch, hat im Grunde aber gleichzeitig davon nichts, weil die Entschädigung ja so gesehen dem Jobcenter zu Gute kommt?! Was ist das denn für eine verkehrte Welt?

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Ja, im Grunde genommen hast du Recht. Das Jobcenter handelt richtig, wie weiter oben bereits geschrieben wurde.

Aber: Wenn es einen Mangel an der Mietsache gibt und der Vermieter die Mängel über einen längeren Zeitraum nicht beseitigt, bleibt leider keine andere Möglichkeit als die Mietminderung und das ist ein Problem für Empfänger von Sozialleistungen. Der Leistungsempfänger hat dadurch keinen finanziellen Vorteil und somit ist eine Mietminderung auch gar keine Option für ihn.

Um den Mangel an der Mietsache zu beseitigen, bleibt letztlich nur noch die gerichtliche Auseinandersetzung, aber diese ist ebenso problematisch. Der Leistungsempfänger hätte die Möglichkeit Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe muss allerdings eine Aussicht auf Erfolg vorliegen. Wird diese verneint, hat er keine weiteren Rechtsmittel, um sich gegen Mietmängel zu wehren.

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