Frage
Antwort
Ja, wenn das zwischen den Parteien einvernehmlich in einem schriftlichen Vertrag geregelt ist. Wird im BDSM-Bereich auch gemacht und kann individuell angepasst werden, z.B. dass nur mit der flachen Hand geschlagen werden darf oder dass keine blauen Flecken entstehen dürfen etc.
Ohne eine solche schriftliche Vereinbarung könnte es im Streitfall Probleme geben.