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verreisterNutzer

07.12.2019
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07.12.2019, 21:50
Wie weit geht die Pflicht von ALG-II-Empfängern bei ärztlichen Begutachtungen durch einen DRV-Gutachter?

Klar ist natürlich, dass der Leistungsberechtigte hingehen muss. Es soll ja festgestellt werden, inwiefern er überhaupt erwerbsfähig ist oder eben nicht und wenn nicht ggf. wie lange nicht.

Frage ist jedoch für den Leistungsberechtigten: Bei einer ärztlichen Begutachtung durch einen Facharzt für Neurologie und Psychiatrie... Kann und darf (!) der Gutachter auch körperliche Untersuchungen machen? Und darf der Leistungsberechtigte auf der anderen Seite das ablehnen? Z.b. eine Blutabnahme oder Unterwäsche ablegen oder solche Scherzchen? Dürfte er das ablehnen? Oder kann der Arzt das erzwingen bzw. erpressen, indem er sagt, dass wenn man das nicht mitmacht, er das dem Jobcenter meldet, sodass dem Leistungsberechtigten Nachteile entstehen und es dann auf die Schiene "ist seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen" legt?

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Antwort
von verreisterNutzer
07.12.2019, 22:43

Er kann generell den Arzt NICHT von der Schweigepflicht entbinden. Und er kann der Kooperation bzw. Informationsaustausch zw. Gutachter und Jobcenter widersprechen.

Dann kann der Arzt alles mögliche untersuchen...,

FZ

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