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Antwort
Die Frage ist gar nicht so harmlos ;o Das mit dem Pupsen ist lebensfern, aber öfters mal sind Obdachlose im Bus, die wirklich schlecht riechen. Man sollte in die Beförderungsbedingungen schauen, ob man jemandem wegen schlechtem Geruch Hausverbot erteilen darf. Das ist vermutlich eine rechtlich kompliziertere Frage. Denn selbst wenn das in den Beförderungsbedingungen steht, ist noch nicht geklärt, ob die Beförderungsbedingungen rechtsgültig sind. Ich denke, wer andere belästigt, darf des ÖPNV verwiesen werden. Die Frage ist, wo die Belästigung anfängt ;D